Honda: 2016er Accord mit CarPlay-Unterstützung

| 19:33 Uhr | 4 Kommentare

Apple´s CarPlay und Google´s Android Auto dienen dem gleichen Ziel. Das Smartphone soll ins Fahrzeug integriert werden. Anschließend erhält der Fahrer über sein Armaturenbrett Zugriff auf diverse Apps. Beide Technologien wurden bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Bis diese jedoch in einer breiten Masse in Fahrzeugen zur Verfügung stehen, werden noch Jahre vergehen.

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Neuer Honda Accord: CarPlay an Bord

Auch wenn Apple mit allen wichtigen Fahrzeugherstellern (u.a. VW, Audi, Mercedes Benz, Opel, BMW, Porsche und vielen weiteren) zusammenarbeitet, findet man CarPlay bislang nur in wenigen Fahrzeugen. Es werden noch einige Jahre vergehen, bis CarPlay in einer Großzahl von Fahrzeugen zu finden ist. Nach und nach führen Autobauer diese Technologie ein.

Vor wenigen Tagen hat Honda das 2016er Modell seines Accords erstmals gezeigt, so re/code. Anders als man es von Fahrzeugherstellern gewohnt ist, hat sich Honda nicht etwa eine große Auto-Show oder ein ähnliches Event ausgesucht, um den neuen Accord zu zeigen. Stattdessen hat der Hersteller den 2016er Accord in der Bay Area vorgestellt, um die Bedeutung des Silicon Valley auf die Autobranche zu zeigen. Das Fahrzeug wird Google´s Android Auto und Apple´s CarPlay unterstützen. Sowohl beim EX, EX-L und Touring-Modell sollen die Technologien verbaut sein.

Kategorie: Apple

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4 Kommentare

  • Frank

    Der neue Astra K hat das auch!

    24. Jul 2015 | 22:13 Uhr | Kommentieren
  • Frank

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

    25. Jul 2015 | 0:10 Uhr | Kommentieren
    • Krusty

      Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV)
      § 3 Entsorgungsnachweis
      (1) Wer nachweispflichtige Abfälle zur Entsorgung in eine Abfallentsorgungsanlage bringen oder solche Abfälle dort annehmen will, hat vor Beginn der Abfallentsorgung die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch einen Entsorgungsnachweis unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 zu belegen. Der Entsorgungsnachweis besteht aus dem Deckblatt Entsorgungsnachweise, der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers einschließlich der Deklarationsanalyse und der Annahmeerklärung des Abfallentsorgers (Nachweiserklärungen) sowie, soweit keine Freistellung von der Pflicht zur Einholung einer Bestätigung nach § 5 gemäß § 7 vorliegt, der Bestätigung der für die zur Entsorgung vorgesehenen Anlage (Entsorgungsanlage) zuständigen Behörde. Ein einziger Entsorgungsnachweis kann auch
      1.
      für die Entsorgung von Altölen mit mehr als einem Abfallschlüssel geführt werden, wenn die Altöle derselben Sammelkategorie oder den Sammelkategorien 2 bis 4 nach der Anlage 1 der Altölverordnung angehören, sofern eine Getrennthaltung nach der Altölverordnung nicht vorgeschrieben ist,
      2.
      für die Entsorgung von Althölzern mit mehr als einem Abfallschlüssel geführt werden, wenn die Althölzer derselben Altholzkategorie A I bis A IV des Anhangs III zu § 5 Abs. 1 der Altholzverordnung angehören, sofern eine Getrennthaltung nach der Altholzverordnung nicht vorgeschrieben ist.
      In diesem Fall ist der Nachweis über die Zulässigkeit der Entsorgung für den die Altölsammelkategorie oder die Altholzkategorie prägenden Abfallschlüssel zu führen; die übrigen Abfallschlüssel, die ebenfalls vom Entsorgungsnachweis erfasst sein sollen, sind in der Deklarationsanalyse aufzuführen.

      25. Jul 2015 | 10:04 Uhr | Kommentieren
  • kleiner-m3

    Sicherlich ist ein kleiner Fortschritt und löblich von Honda das System vollständig zu integrieren! Deutsche bzw. europäische Kunden werden davon nichts haben, da Honda den Accord in Europa vom Markt genommen hat und die Verkaufszahlen der anderen Modelle auch nicht wirklich gut sind! Obeohl die Qualität der Fahrzeuge sehr gut ist!

    25. Jul 2015 | 8:36 Uhr | Kommentieren

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