Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook: Verdachts auf Marktmachtmissbrauch durch Datenschutzverstöße

| 14:22 Uhr | 0 Kommentare

Wie das Bundeskartellamt heute per Pressemitteilung bekannt gegeben hat, hat die Behörde gegen Facebook Inc., USA, die irische Tochter des Unternehmens sowie die Facebook Germany GmbH, Hamburg, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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Bundeskartellamt ermittelt gegen Facebook

Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass Facebook durch die Ausgestaltung seiner Vertragsbestimmungen zur Verwendung von Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für soziale Netzwerke missbraucht.

So heißt es unter anderem in der Meldung

Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Nicht jeder Rechtsverstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens ist gleichzeitig auch kartellrechtlich relevant. Im vorliegenden Fall könnte die Verwendung rechtswidriger Nutzungsbedingungen durch Facebook einen sogenannten Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern darstellen. Das Bundeskartellamt wird unter anderem überprüfen, welcher Zusammenhang zwischen der möglichen marktbeherrschenden Position des Unternehmens und der Verwendung derartiger Klauseln besteht.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, macht darau aufmerksam, das marktbeherrschende Unternehmen besonderen Pflichten unterliegen. Dazu gehört es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant sind. Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung. Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden.

Weiter heißt es, dass Facebook von seinen Nutzern in großem Umfang persönliche Daten aus verschiedensten Quellen erhebt. Durch die Bildung von Nutzerprofilen ermöglicht das Unternehmen Werbekunden ein zielgenaues Werben. Um den Zugang zum sozialen Netzwerk zu erhalten, muss der Nutzer zunächst in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen, indem er sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise insbesondere nach dem geltenden nationalen Datenschutzrecht. Soweit ein Zusammenhang mit der Marktbeherrschung besteht, könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein.

Im Rahmen ds Verfahrens arbeitet die Bundesbehörde mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten zusammen.

Wir sind gespannt, wie dieses Verfahren ausgeht. Weltweit nutzen mehr als 1 Milliarde Menschen das soziale Netzwerk.

Kategorie: App Store

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