Android im Visier: EU ermittelt gegen Googles

| 17:15 Uhr | 2 Kommentare

Die Europäische Kommission ermittelt gegen Google. Im Fokus steht das mobile Betriebssystem Android. Die EU hat Google mitgeteilt, dass sie der vorläufigen Auffassung ist, dass Google seine marktbeherschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, indem es Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern Beschränkungen auferlege.

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Android: EU ermittelt gegen Google

Das Google Betriebssystem Android ist im Europäischen Wirtschaftsraum auf rund 90 Prozent aller Smartphones installiert. Insbesondere im unteren Preissegment wird Android auf allen Smartphones und Tablets genutzt. Über 90 % der Anwendungen, die auf Android-Geräte im EWR heruntergeladen werden, stammen aus dem Play Store (Android-App-Store von Google).

Soweit der Grundstein für die Überlegungen der EU. Weiter heißt es in der Pressemitteilung

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Google die Hersteller, die den Play Store auf ihren Geräten vorinstallieren möchten, dazu verpflichtet, auch die Google-Suche auf diesen Geräten vorzuinstallieren und als Standardsuchdienst festzulegen. Darüber hinaus müssen Hersteller, die den Play Store oder die Google-Suche vorinstallieren möchten, auch den Browser Google Chrome vorinstallieren. Dadurch stellt Google sicher, dass die Google-Suche und Google Chrome auf den weitaus meisten im EWR verkauften Geräten vorinstalliert sind.

Smartphone- und Tablet-Hersteller sollten den Nutzern natürlich eine „Out-of-the-box“-Lösung bieten und ihre Geräte mit einer Reihe vorinstallierter Anwendungen verkaufen können. Die Kommission will sicherstellen, dass Hersteller frei entscheiden können, welche Anwendungen sie auf ihren Geräten vorinstallieren. Dies ist umso wichtiger, als die Untersuchung der Kommission ergeben hat, dass Verbraucher nur selten Anwendungen herunterladen, die dieselben Funktionen bieten wie bereits vorinstallierte Anwendungen (es sei denn, die vorinstallierte Anwendung ist besonders schlechter Qualität).

In diesem Zusammenhang ist die Kommission zu dem vorläufigen Schluss gelangt, dass Google durch die oben genannten den Herstellern auferlegten Bedingungen die Freiheit der Hersteller einschränkt, selbst die am besten für die Vorinstallation geeigneten Anwendungen auszuwählen. Diese Strategie scheint die marktbeherrschende Stellung von Google im Bereich der allgemeinen Internetsuche zu schützen und noch weiter zu stärken und den Wettbewerb auf dem Markt für mobile Browser zu beeinträchtigen. Der Kommission liegen Beweise dafür vor, dass Smartphone-Hersteller zumindest einige vorinstallierte Anwendungen gerne von anderen Unternehmen als Google beziehen würden.

Interessantes Thema. Wir sind gespannt, in welche Richtung sich die Ermittlungen bewegen und welches Ergebnis dabei rauskommt. Google selbst hat sich zur Thematik bereits offiziell geäußert und ist der Meinung, dass das eigene Geschäftsmodell in Ordnung sei.

The European Commission has been investigating our approach, and today issued a Statement of Objections, raising questions about its impact on competition. We take these concerns seriously, but we also believe that our business model keeps manufacturers’ costs low and their flexibility high, while giving consumers unprecedented control of their mobile devices.

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Eddi

    Was für ein Schwachsinn schon wieder, Android gehört Google, die können damit machen was sie wollen, wenn das verboten wird liefern die in Zukunft halt nur noch eine Android Version aus und auf der ist sämtliche Software unwiderruflich installiert die sie wollen. Oder sie hauen alle Browser aus dem Playstore sodass es sowieso nur noch einen gibt. Mit ihrem Eigentum dürfen sie ja wohl alles machen.

    20. Apr 2016 | 22:27 Uhr | Kommentieren
    • Walli

      So ganz stimmt das nicht. Ja, das Verfahren mit der voreingestellten Suchmaschine finde ich auch Sinnlos. Als Hersteller des OS sollte man ja eine Suchmaschine einstellen und da nimmt man halt die Eigene. Von daher finde ich die Ansicht der EU auch völlig weltfremd denn die Suchmaschine kann ich als Nutzer jederzeit ändern.
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      Wo du Unrecht hast ist die Aussage, dass sie mit dem Eigentum machen können was sie wollen. Hätten die nur 10% Marktanteil würde das vielleicht sogar noch stimmen aber bei 80% greifen eben die Regeln der Kartelämter und der Marktregulierung. Wenn Google wie du sagst alle anderen Browser rausschmeißen und nur die eigene Suchmaschine zulassen würde wäre das wettbewerbswidriges Verhalten und das darf es in der EU eben bei so einem großen Marktanteil nicht. Wenn die in der EU verkaufen wollen dann müssen sie sich an die Regeln halten.
      .
      In wie weit das aktuelle Verfahren sinnvoll ist sei aber dahin gestellt. Ich für meinen Teil denke, dass Google da nix passieren dürfte.

      21. Apr 2016 | 9:11 Uhr | Kommentieren

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