Weg für offene Hotspots ist frei: Störerhaftung fällt weg

| 18:09 Uhr | 0 Kommentare

Der Weg für offene Hotspots ist frei. Die ungeliebte Störerhaftung soll entfallen. Darauf haben sich die CDU und SPD nach zähen Verhandlungen geeinigt. Bisher ist es so, dass ein Anschlussinhaber für das Surfverhalten über diesen Anschluss haftbar gemacht werden kann. Wer sein privates WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll zukünftig nicht mehr pauschal haften.

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Das WLAN soll in Deutschland ein Stück weit freier werden

Die Kollegen von Spiegel Online berichten wie folgt

Jetzt, nach vielen Nachverhandlungen, der Kompromiss: Auch private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) sollen das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Sie müssen, anders als von Gabriel geplant, ihr WLAN nun nicht mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Tatsächlich offene Hotspots werden damit möglich.

Weiter heißt es

Unter Störerhaftung versteht man das Prinzip, dass ein Anbieter von einem WLAN-Hotspot für mögliche Vergehen seiner Nutzer unter Umständen haften muss, etwa beim illegalen Kopieren von Filmen oder Musik – so entstand die Abmahnindustrie. Die Störerhaftung gilt auch als Hauptgrund dafür, dass es in Deutschland weniger frei zugängliche WLAN-Netze gibt als in vielen anderen Ländern.

Eine interessante Entscheidung, die sicherlich dazu beitragen wird, dass wir zukünftig an deutlich mehr Örtlichkeiten WLAN-Netze mit unserem iPhone, iPad, Mac und Co. nutzen können.

Kategorie: Apple

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