WhatsApp hat in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Funktionen nachgereicht, die längst überfällig waren. In erster Linie ist die end-to-end-Verschlüsselung zu nennen, die erst kürzlich nachgereicht wurde. Allerdings gibt es weiteren Verbesserungsbedarf. Für die Verbraucherzentrale Bundesverband waren die Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) ein Dorn im Auge. Nun gibt es ein Urteil des Berliner Kammergerichts. Kurzum: WhatsApp muss seine AGB auf Deutsch zur Verfügung stellen.
Urteil: WhatsApp muss AGB auf Deutsch zur Verfügung stellen
Das Berliner Kammergericht hat der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen WhatsApp stattgegeben. So hat das Gericht dem in Kalifornien ansässigen Untenehmen untersagt, auf seiner deutschen Internetseite nur englischsprachige Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Der vzbv hatte kritisiert, dass die seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten Nutzungsbedingen für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland weitgehend unverständlich sind.
In der Pressemitteilung heißt es
WhatsApp, das seit 2014 zu Facebook gehört, wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden für seinen Messenger-Dienst. Wer diesen nutzen möchte, muss sich zunächst registrieren und den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie zustimmen. Diese sind allerdings nur in englischer Sprache verfasst.
Das Kammergericht schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass diese Praxis für Verbraucher nicht zumutbar ist. Alltagsenglisch sei hierzulande zwar verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Kein Kunde müsse damit rechnen, „einem umfangreichen, komplexen Regelwerk mit sehr, sehr vielen Klauseln“ in einer Fremdsprache ausgesetzt zu sein. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen.
Zudem monierten die Richter, dass Whatspp auf der Webseite keine zweite Möglichkeit zu einer schnellen und umittelbaren Kontaktaufnahme angegeben hatte. Eine Revision wird nicht zugelassen. Trotzde kann WhatsApp gegen das Urteil aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
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