Gericht verlangt: Verdächtiger muss Passcode bekannt geben

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Im US-Bundesstaat Florida wurde ein Angeklagter per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, das Passwort seines iPhone 5 herauszurücken. Dem Mann wird eine unerhörte Tat vorgeworfen. Er soll einer Frau beim Shopping zu nahe getreten sein. Er habe sein Smartphone unter ihre Kleidung geschoben, um damit unerlaubte Fotoaufnahmen zu machen. Zum Beweis fordert das Gericht nun den Zugang zu diesem Smartphone.

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Bisher konnte genau diese Herausgabe mit Berufung auf den fünften Zusatzartikel der US-Verfassung umgangen werden. In dem Artikel ist grundlegend festgelegt, dass sich ein Angeklagter nicht selbst bezichtigen muss. In einem vergleichbaren Fall im Bundesstaat Virginia wurde mit Berufung auf die Verfassung entschieden, dass eine erzwungene Entsperrung per Fingerabdruck rechtens ist, die Forderung zur Herausgabe des Passworts aber nicht.

Der Beweis steht noch aus

Die Polizei hatte es bisher nicht vermocht, das iPhone 5 zu knacken. Im ersten Gerichtsprozess in diesem Fall hatte der Richter für den Angeklagten entschieden. Im Berufungsprozess wurde das Blatt aber gewendet. Der vermeintliche Täter muss nun den Geheimcode herausrücken. Denn, so begründete es der zuständige Richter am Berufungsgericht, in dem geschilderten Fall habe er hinreichenden Grund zu der Annahme, dass sich auf dem iPhone Beweise für die Tat finden lassen. Mit anderen Worten: das Gerät steckte schon unter dem Rock der Dame. Dass der Mann den Auslöser gedrückt hat, liegt nahe.

Letztendlich liegen nun zwei gegensätzliche Urteile vor. So gilt es als wahrscheinlich, dass der Fall bis vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gehen wird.

Ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt sein iCloud Backup aktiviert hatte, ist noch nicht geklärt. Falls ja, könnte auch Apple in den Fall hineingezogen werden. Dann wäre es denkbar, dass das Gericht Apple zur Herausgabe der Daten auffordert. (via)

Kategorie: iPhone

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