Netflix, Spotify und Co. im Urlaub nutzen: EU-Parlament stoppt Geoblocking im EU-Ausland

| 20:15 Uhr | 0 Kommentare

Selbstverständlich will jeder, der einen Streaming-Dienst abonniert hat, diesen auch nutzen. In den Grenzen des eigenen Landes ist dies auch kein Problem, außerhalb machen jedoch Geblocks dem Streaming-Vergnügen oft einen Strich durch die Rechnung. Wie das Europäische Parlament per Pressemitteilung verkündet, wird bald bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern der Empfang des Streaming-Programms gewährleistet sein.

Kein Geoblock in EU-Ländern

Viele Streaming-Anbieter beschränken ihr Angebot auf das Heimatland des Abonnenten. Bisher war es für viele Angebote nur über eine VPN-Verbindung möglich das Heimat-Angebot im Ausland wahrzunehmen. Manche Anbieter blocken jedoch auch diesen Umweg.

Bereits im Februar setzten sich die zuständigen Gremien der Europäischen Union zusammen um gegen diese Einschränkung vorzugehen. Nun ist auch das EU-Parlament mit an Bord und stimmte mit 586 Stimmen bei nur 34 Gegenstimmen gegen das kundenunfreundliche Geoblocking in den EU-Ländern.

Hierbei soll es zwar keine zeitliche Begrenzung für den Aufenthalt im Ausland und die Nutzung des Streaming-Dienstes geben, ausgenutzt soll diese Vorschrift jedoch trotzdem nicht werden. So soll sichergestellt werden, dass der Kunde seinen Vertrag hauptsächlich in seinem Heimatland nutzt.

Wohnsitzüberprüfung

Für die Ermittlung des Hauptwohnsitzes können die Anbieter „wirksame und zumutbare“ Maßnahmen ergreifen. Eine Liste zulässiger Methoden umfasst die Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen. Hierbei müssen die Dienstleister sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen für die ermittelten Daten vorgenommen werden.

Nur kostenpflichtige Angebote sind betroffen

Der Gesetzesentwurf muss noch formell vom EU-Ministerrat gebilligt werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten 9 Monate Zeit, um die neuen Regeln zur Anwendung zu bringen. Die neuen Vorgaben gelten nur für kostenpflichtige Angebote. Betroffen sind somit Dienste, wie Netflix, HBO Go, Amazon Prime, Spotify oder Deezer. Anbieter von kostenlosen Mediatheken steht weiterhin frei, ob sie ihr Angebot Eu-Weit verfügbar machen.

Kategorie: Apple

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