Verbraucherzentrale NRW mahnt ab: „Kundenfeindliche Bedingungen“ bei Apple

| 22:22 Uhr | 6 Kommentare

Wer im Internet etwas bestellt, hat das Recht es zu testen. Bei Apple ist dies zwar möglich, kundenfreundlich war dies laut der Verbraucherzentrale NRW bisher jedoch nicht. Wer im Online-Shop von Apple bestellte, durfte einige Produkte nur unter bestimmten Umständen zurück senden. Einige dieser Bedingungen hat Apple nun gestrichen.

Das Widerrufsrecht: Rückabe auch ohne Originalverpackung

Im Rahmen des Widerrufsrechts können Kunden innerhalb von 14 Tagen die gekaufte Ware dem Verkäufer zurücksenden und erhalten den Kaufpreis erstattet. Hierbei darf der Verkäufer die Rückgabe an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen knüpfen. Apple hatte hier scheinbar etwas über die Stränge geschlagen.

Fangen wir mit der Verpackung an. Bisher sahen die Bestimmungen für eine Rücksendung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden soll. Apples Angaben konnten so verstanden werden, dass das Recht auf Widerruf ausgeschlossen ist, wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Diese Klausel hat die Verbraucherzentrale nun erfolgreich abgemahnt, weil sie die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs einschränkt.

Weiterhin musste bisher eine Apple Watch der „Edition“ Kollektion erst zur Prüfung in einer Außenstelle vorgelegt werden, bevor diese im Rahmen des Widerrufs zurückgegeben werden konnte. Auch hier wurde nach einer Beanstandung nachgebessert.

Auch darf die Ausübung des Widerrufsrechts nicht vom Deaktivieren der Sicherheitsfeatures abhängig gemacht werden. Wurden diese beispielsweise bei einem iPhone aktiviert und vor der Rücksendung nicht deaktiviert, konnte Apple bisher eine Rücknahme laut den AGBs verweigern. Eine Abmahnung später wurde auch diese Passage angepasst.

Die Gewährleistung: Meldung von Mängel

Die Gewährleistung stellt sicher, dass ein Kunde eine mangelhafte Ware zurückgeben kann. In den AGBs hatte sich Apple nicht deutlich genug ausgedrückt. Es kam schnell der Verdacht auf, dass ein Mangel „so bald wie möglich“ bei Apple gemeldet werden muss. Laut dem Gesetz wird dies jedoch nicht vorausgesetzt. Die Verbraucherzentrale konnte auch hier einen Erfolg verbuchen, so dass Apple in Zukunft auf die entsprechende Passage verzichtet.

Auch in der Darstellung des Online-Angebots stand Apple eine Abmahnung ins Haus. Eine Nachbesserung später wird nun deutlicher auf das gesetzliche Widerrufsrecht hingewiesen und auch das Impressum wurde überarbeitet.

Kategorie: Apple

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6 Kommentare

  • Krusty

    Bitte nennt mir das Gesetz und den Paragraphen in dem „das Recht es zu testen“ definiert wird.

    04. Jul 2017 | 22:56 Uhr | Kommentieren
    • Dorfbratze

      Ist im Fernabsatzgesetz geregelt, sollte eigentlich jeder kennen der mal mit Onlinekäufen zu tun hatte. Darin ist geregelt, dass der erworbene Gegenstand innerhalb 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden kann. Ich persönlich behalte jedoch immer die OVP, da es einem die Rückabwicklung nicht gerade erleichtert, wenn der zuvor erworbene Gegenstand defekt beim Händler ankommt. Auch eine Personalisierung des Gerätes sehe ich in solch einem Fall hinderlich.

      04. Jul 2017 | 23:33 Uhr | Kommentieren
  • DG

    Also ich bin in jedem einzelnen Punkt auf der Seite von Apple, welcher Verbraucher das anders sieht ist wohl nicht geeignet für den richtigen Umgang mit solchen Produkten, MEINER Meinung nach.

    04. Jul 2017 | 23:15 Uhr | Kommentieren
    • Dorfbratze

      Im Onlinehandel hat man nun mal keine Möglichkeit z.Bsp. die Haptik und reelle Wertigkeit zu erfahren oder zu erkennen, sowie Funktionen zu testen. Ich habe kürzlich ein Microsoft Tablet auf Arbeit bekommen, wenn ich das privat online erstanden hätte, wäre es direkt nach dem auspacken direkt zurück gegangen. Das könnte wie ne Spirelli verdreht werden und kostet 500€. Das Fernabsatzgesetz gilt nun mal für alle Onlinekäufe und lässt da keinen Spielraum zu und das ist auch gut so, EGAL welcher Meinung du da bist oder andere als der Gesetzgeber. Auch wenn du Selbstjustiz dem Gesetz vorziehst ist es dennoch strafbar und unrecht, zurecht. +++ Ich besitze selbst 9 Apple Geräte und bin vollkommen zufrieden.

      04. Jul 2017 | 23:59 Uhr | Kommentieren
      • DG

        Ja schon klar das ist auch gut so, nur man kann es ja auch mit Karton zurück schicken, oder will man den auf essen?
        Ich finde halt das man es so zurück geben kann wie man es bekommen hat.

        05. Jul 2017 | 8:26 Uhr | Kommentieren
  • Thomas

    Ein gutes Beispiel wie wichtig Verbraucherschutz in D ist.

    05. Jul 2017 | 9:43 Uhr | Kommentieren

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