Bundesnetzagentur untersagt Vertragsbestandteile von Telekom StreamOn

| 21:33 Uhr | 0 Kommentare

Die Deutsche Telekom bietet mit StreamOn eine Option an, mit der die Nutzung von ausgewählten Online-Diensten, wie Netflix oder Apple Music, nicht auf das mobile Datenvolumen angerechnet werden. Die Bundesnetzagentur hat sich das kostenlose Angebot genauer angeschaut und kommt zu dem Schluss, dass einige Vertragsbestandteile unzulässig sind. Der Service als solches ist jedoch im Rahmen des rechtlich zulässigen.

Verstoß gegen die Netzneutralität und Roaming-Verordnung

In den vergangenen Monaten hat sich die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Telekom-Angebot auseinandergesetzt. Das erste Zwischenfazit wird der Anbieter jedoch nicht gerne hören. So vertritt die Bundesnetzagentur die Meinung, dass die Zubuchoption „StreamOn“ gegen verschiedene Vorschriften verstößt. Besonders im Bezug auf die Netzneutralität und das Roaming muss nachgebessert werden.

Das Angebot, Datenvolumen für spezifische Dienste kostenfrei anzubieten, ist im Wesentlichen zulässig. Jedoch stört man sich an einigen Punkten im Kleingedruckten. Beispielsweise reduziert die Telekom im Tarif L die Datenübertragungsrate beim Videostreaming, beim Audiostreaming gibt es jedoch keine Einschnitte. Dies verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung des Datenverkehrs. Entweder man reduziert alle Medien oder man lässt es komplett sein, andernfalls verstößt man gegen die Netzneutralität.

Ein weiterer großer Kritikpunkt betrifft die Nutzung von Stream On im Ausland. Befindet man sich außerhalb Deutschlands wird bei der Nutzung von Netflix und Co. das Datenvolumen verbraucht. Somit verstößt das Angebot gegen die Roaming-Verordnung.

Mängel müssen beseitigt werden

Die Telekom hat nun zwei Wochen Zeit, zu den Angaben Stellung zu nehmen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Mängel zu beseitigen. Kommt die Telekom innerhalb dieser Frist seinen Pflichten nicht nach, kann die Bundesnetzagentur das Angebot von StreamOn untersagen bzw. Strafen verhängen.

Es wird auch spannend werden, wie Vodafone auf die jüngsten Ereignisse reagiert. Immerhin will man am 26. Oktober mit dem Vodafone Pass eine vergleichbare Option für seine Kunden anbieten.

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