EU verhängt Milliardenstrafe gegen Apple Zulieferer Qualcomm – Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

| 12:59 Uhr | 0 Kommentare

Über die Streitigkeiten zwischen Apple und Qualcomm haben wir in den letzten Monaten bereits mehrfach berichtet. Nun hat die Europäische Kommission eine Milliarden Strafe gegen Qualcomm verhängt und das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung hervorgehoben.

EU-Kommission verhängt Geldbüße von 997 Millionen Euro gegen Qualcomm

Am heutigen Tag hat die Europäische Kommission gegen Qualcomm eine Geldbuße in Höhe von 997 Millionen Euro verhängt. Dem Unternehmen wird vorgehalten, seine marktbeherrschende Stellung im Sektor der LTE-Basisband‑Chipsätze missbraucht zu haben. Qualcomm hat Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert, indem das Unternehmen hohe Zahlungen an einen wichtigen Kunden geleistet hat, unter der Bedingung, dass dieser nicht bei der Konkurrenz kauft. Dies verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften.

Die EU schreibt

Basisband-Chipsätze ermöglichen die Verbindung von Smartphones und Tablets mit zellularen Netzwerken und werden sowohl für die Stimm- als auch für die Datenübertragung genutzt. LTE-Basisband-Chipsätze entsprechen dem 4G-/LTE-Standard (Long Term Evolution Standard).

Qualcomm ist mit Abstand der weltgrößte Anbieter von Basisband-Chipsätzen. Allerdings sind noch andere Chiphersteller auf diesem Markt tätig: Vor allem Intel (der größte Anbieter von Chipsätzen für Computer) versucht, Qualcomm herauszufordern und mit dem Unternehmen zu konkurrieren.

Schon lange Zeit war Apple als bedeutender Hersteller von Smartphones und Tablets mit einem ausgezeichneten Markenimage einer der Hauptabnehmer von LTE-Basisband-Chipsätzen. 2011 verpflichtete sich Qualcomm in einer Vereinbarung mit Apple, erhebliche Zahlungen dafür zu leisten, dass Apple in seinen „iPhone“- und „iPad“-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert.

Der Vereinbarung zufolge hätte Qualcomm diese Zahlungen eingestellt, wenn Apple ein Gerät mit dem Chipsatz eines Konkurrenten auf den Markt gebracht hätte. Darüber hinaus hätte Apple während des größten Teils der Geltungsdauer der Vereinbarung im Fall eines Anbieterwechsels einige der in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen zurückerstatten müssen. Damit wurden Qualcomms Konkurrenten – unabhängig davon, wie gut ihre Produkte waren – daran gehindert, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten. Ihnen wurden außerdem geschäftliche Möglichkeiten mit anderen Kunden vorenthalten, die sich vielleicht ergeben hätten, wenn sie sich Apple als Kunden gesichert hätten.

Interne Unterlagen belegen, dass Apple ernsthaft in Erwägung zog, in Bezug auf einen Teil seiner Basisband-Chipsätze zu Intel zu wechseln. Die von Qualcomm gestellte Ausschließlichkeitsbedingung war ein wesentlicher Faktor dafür, dass Apple sich entschied, einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufzuschieben. Im September 2016, als das Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung nahte und die Kosten eines Wechsels trotz der darin enthaltenen Bedingungen begrenzt waren, begann Apple, einen Teil seines Bedarfs an Basisband-Chipsätzen von Intel zu beziehen. Bis dahin jedoch wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen durch die Vorgehensweise von Qualcomm die Vorteile eines wirksamen Wettbewerbs in Form von mehr Auswahl und Innovation verwehrt.

Dieses Vorgehen stellt laut EU-Kommission inen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar.

Weiter heißt es

Das Unternehmen Qualcomm hat seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem es Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert hat. Dies hat das Unternehmen dadurch erreicht, dass es erhebliche Zahlungen an einen Hauptkunden geleistet und dabei zur Bedingung gemacht hat, dass dieser ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. Das Problem einer solchen Regelung besteht nicht darin, dass der Kunde einen kurzfristigen Preisnachlass erhält, sondern in der Ausschließlichkeitsbedingung, die Konkurrenten die Möglichkeit zum Wettbewerb vorenthält.

Gestützt auf eine Vielzahl von qualitativen und quantitativen Belegen gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass sowohl die Verbraucher als auch der Wettbewerb durch das Verhalten von Qualcomm beeinträchtigt wurden. Dabei wurde unter anderem Folgendes berücksichtigt:

  • der Umfang der beherrschenden Stellung von Qualcomm;

  • die erheblichen Beträge, die Qualcomm im Gegenzug für die Ausschließlichkeit gezahlt hat;

  • das breite Spektrum neuerer Belege (einschließlich interner Unterlagen von Apple) dafür, dass die Zahlungen von Qualcomm den Anreiz für Apple verringert haben, zu Konkurrenten zu wechseln;

  • die Bedeutung von Apple als Kunde auf dem Markt für LTE-Basisband-Chipsätze: Auf Apple entfällt ein beträchtlicher Anteil der Nachfrage nach LTE-Chipsätzen (im Durchschnitt ein Drittel während des gesamten Zeitraums der Zuwiderhandlung). Darüber hinaus ist Apple ein führender Smartphone-und Tablet-Hersteller, wodurch die Entscheidungen anderer Kunden und Hersteller bezüglich Beschaffung und Konzeption beeinflusst werden können. Da Qualcomm Konkurrenten daran gehindert hat, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten, hatte das Verhalten von Qualcomm Auswirkungen auf den gesamten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze;

  • Qualcomm hat nicht nachgewiesen, dass die Ausschließlichkeitsbedingung zu Effizienzgewinnen geführt hat, die seine Vorgehensweise hätten rechtfertigen können.

Die Geldbuße beträgt 997.439.000 Euro und entspricht 4,9 Prozent des Umsatzes von Qualcomm im Jahr 2017. Die Buße trägt der Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Rechnung und zielt darauf ab, die Marktteilnehmer in Zukunft von solchen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen abzuhalten. Zuletzt stand im Raum, dass Broadcom Qualcomm übernehmen möchte.

Kategorie: Apple

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