Apple gewinnt Berufung in der Patentklage gegen die Universität von Wisconsin

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Im Oktober 2015 wurde Apple zu einer Zahlung von 234 Millionen US-Dollar verurteilt. Das Gericht befand, dass Apple mit seiner A-Chip-Reihe ein Patent der University of Wisconsin-Madison verletzt hatte. Im Juli 2017 wurde die ursprünglich angesetzte Summe auf 506 Millionen US-Dollar erhöht, da Apple weiterhin die geistigen Eigentumsrechte missachtet hatte. Wie Reuters nun berichtet, ist es Apple gelungen ein Bundesberufungsgericht davon zu überzeugen, dass doch keine Patentverletzung vorliegt.

Apple überzeugt Berufungsgericht

Die Patentverwertungsfirma der University of Wisconsin-Madison und Apple sind nun schon länger in einem Patentstreit verwickelt. Grund der Meinungsverschiedenheit ist die Nutzung von Techniken zur Steigerung der Leistung und Energieeffizienz von Computerprozessoren. Ein Professor der Universität entwickelte in Zusammenarbeit mit drei Studenten ein System, welches Befehle anhand von zuvor ausgeübten Aufgaben vorhersagen kann. Apple nutzt eine ähnliche Technik in den SoCs (System-on-a-Chip) einiger iOS-Geräte. Wie das Gericht damals urteilte, waren sich die Technologien zu ähnlich, womit bei der Konzeption und Produktion der A7, A8 und A8x Chips eine Patentverletzung vorlag.

Die Patentstreitigkeiten kommen einer Achterbahnfahrt gleich. Apple war ursprünglich mit einer Rechnung in Höhe von bis zu 862 Millionen US-Dollar wegen der Verletzung des Patents konfrontiert worden. Eine Jury vergab daraufhin eine niedrigere Summe von 234 Millionen US-Dollar, nachdem der Richter entschieden hatte, dass die Verletzung von Apple eher unbeabsichtigt als vorsätzlich war. Die Summe wurde anschließend auf 506 Millionen US-Dollar fast verdoppelt, da Apple nach dem Urteil weiterhin gegen das Patent verstieß.

Apple bemängelte daraufhin, dass das Urteil „voller Fehler“ sei. Das Unternehmen argumentierte, dass das Patent überhaupt nicht hätte erteilt werden dürfen und dass die Berechnung des Schadensersatzes auch im Falle eines gültigen Anspruchs falsch gewesen wäre. Woraufhin nun ein Berufungsgericht entschieden hat, dass doch keine Verletzung vorliegt. In dem Urteil ist nur die Rede von dem ursprünglichen Schadensersatz in Höhe von 234 Millionen US-Dollar, ohne einer Erwähnung des Nachschlags in Höhe von 272 Millionen US-Dollar.

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