Verwaltungsgericht Köln: StreamOn-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

| 14:48 Uhr | 1 Kommentar

Im Dezember letzten Jahres untersagte die Bundesnetzagentur Teilaspekte von Telekom StreamOn. Das Bonner Unternehmen legte Widerspruch ein und nun hat das Verwaltungsgericht Köln das StreamOn-Angebot der Telekom als rechtswidrig bezeichnet.

Verwaltungsgericht Köln: StreamOn-Angebot der Telekom ist rechtswidrig

Das VG Köln hat einen Beschluss verfasst und einen Antrag der Telekom Deutschland GmbH gegen eine Anordnung der Bundesnetzagentur in Bezug auf das Produkt „StreamOn“ abgelehnt.

Dabei kritisiert das Verwaltungsgericht die selben Punkte wie die Bundesnetzagentur. Nicht StreamOn in seiner Gesamtheit, sondern Teilaspekte werden als rechtswidrig bezeichnet.

Konkret geht es um zwei Punkte. In der Meldung des VG Köln heißt es

Bei dem kostenlos buchbaren Produkt „StreamOn“ handelt es sich um ein Zusatzangebot für bestimmte Mobilfunk-Kunden der Antragstellerin, bei dem Datenmengen, die beim Audio- und Videostreaming von so genannten Content-Partnern übertragen werden, nicht auf das nach dem Tarif zur Verfügung stehende Datenvolumen angerechnet werden. Dies gilt jedoch nur für eine Nutzung im Inland. Nutzt der Kunde „StreamOn“ im europäischen Ausland, so erfolgt weiterhin eine Anrechnung auf das im jeweiligen Tarif enthaltene Datenvolumen. Durch die Buchung des Produkts „StreamOn“ willigt der Kunde in bestimmten Tarifen zudem ein, dass die Bandbreite (Datenübertragung) für Streamingdienste auf maximal 1,7 Mbit/s reduziert wird. Diese Bandbreite genügt nicht für ein Streaming in HD-Qualität.

Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass dieses „StreamOn“-Angebot gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung.

Kurzum: Kritisiert wird die Tatsache, dass StreamOn nicht im europäischen Ausland genutzt werden kann und zudem, dass di Bandbreite für Streamingdienste auf 1,7MBit/s gedrosselt wird.

Gegen diesen Beschluss kann die Telekom Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Matthias

    Generell fühle ich mich von der Telekom total verarscht in dieser Hinsicht. Vor einigen Jahren hatte ich bei diesem Verein einen Vertrag, bei dem ich Spotify ohne Verbrauch des Datenvolumens als Zusatzleistung nutzen konnte.
    Eines Tages kam eine SMS, dass mir die Telekom dieses Feature streichen müsste. Begründung: Netzneutralität… erinnert ihr euch noch daran? Da war mal was… Kurze Zeit später wird dann von der Telekom dieses neue Angebot veröffentlicht, welches für meinen Vertrag natürlich nicht mehr verfügbar war, Was ist nun damit? Naja zum Glück bin ich bei diesem Anbieter nicht mehr.

    21. Nov 2018 | 19:07 Uhr | Kommentieren

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