5G-Frequenzauktion: Bundesnetzagentur beschließt Vorgaben für Mobilfunkanbieter 

| 22:29 Uhr | 3 Kommentare

Die Bundesnetzagentur hat die Versorgungsrichtlinien für die 5G-Frequenzauktion festgelegt, womit der Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen im Frühjahr 2019 nichts mehr im Wege steht. Dabei sind die Auflagen strenger als sie noch vor Monaten geplant waren.

Vergabebedingungen für Mobilfunkanbieter

Heute hat die Bundesnetzagentur den finalen Entwurf des Zulassungsverfahrens für die 5G-Frequenzauktion festgelegt. Trotz der vorangegangenen Kritik seitens der Politik und Wirtschaft wurden die zuletzt im November veröffentlichten vorläufigen Bedingungen nicht mehr geändert, diese waren jedoch bereits strenger als die zuvor diskutierten Entwürfe. Somit steht nun fest, welche Vorgaben die Mobilfunkanbieter erfüllen müssen, wenn sie sich im Frühjahr 2019 die Nutzungsrechte für das neue Netz sichern wollen.

Ein wichtiger Punkt des Beschlusses ist die Gewährleistung der Grundversorgung, wobei auch Verkehrswege berücksichtigt werden müssen. Laut den Vorgaben müssen bis zum 31. Dezember 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt werden. Autobahnen und Bundesstraßen müssen ebenfalls bis Ende 2022 mit dem neuen Standard entsprechend versorgt werden. Gleiches gilt für Zugstrecken auf denen mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag befördert werden.

Anbieter müssen Netze nicht für Wettbewerber öffnen

Während die Gewährleistung der Grundversorgung die Mobilfunkbetreiber vor eine große Aufgabe stellt, bemängeln Verbraucherschützer, dass es die Bundesnetzagentur verpasst habe, die nationalen Roaming-Verpflichtungen ausreichend zu definieren. Die Unternehmen hätten demnach gezwungen werden sollen, ihre Netze auch Kunden von Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Nach aktuellem Stand sind die Anbieter nur verpflichtet, über eine technische und vertragliche Kooperation mit ihren Wettbewerbern zu verhandeln.

Dies könnte zu einem Problem werden, da die Vorgabe abgedeckter Verkehrsrouten nicht von jedem einzelnen Netzbetreiber erfüllt werden muss. Entscheidend ist hier die zusammengenommene Versorgung. Somit kann es auch mit dem 5G-Netz passieren, dass man im Zug von einem Funkloch überrascht wird.

Kategorie: iPhone

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3 Kommentare

  • Gast

    Wenn ich sehe wie dem Minister schon der Sabber runterläuft
    wegen den Milliarden die er einehmen will durch die
    Versteigerungen der Frequenzen kommt mir der Kaffee hoch.
    Regt sich auf das ihn der Ausbau von 4g ankotzt.
    Man solkte mal logisch denken ( was vielen Politikern fehlt)
    und die Lizenzen verschenken , natürlich mit Auflagen das die
    Provider es zügig ausbauen und zu normalen Preisen anbieten
    müssen.Das wäre Fortschritt und würde uns in Europa
    möglicherweise nach vorn bringen von ganz hinten in die Mitte.
    Wäre schon mal der erste Schritt in die richtige Richtung.

    Aber es wird teuer , sehr teuer für die Provider , gut für den Minister
    ganz mies für die Bürger und nicht vor 2022 in Deutschlands
    Städten verfügbar . Auf dem Land ..??????

    26. Nov 2018 | 23:28 Uhr | Kommentieren
  • Gast

    Ich hoffe keiner geht zur Versteigerung und der Minister bleibt
    auf seiner Ware ,die eigentlich den Bürgern gehört , sitzen.
    Das dumme Gesicht möchte ich gern sehen .
    Wieder so eine Topbesetztung in Metkels Trödeltrupp.
    Hoffe auf Merz aber vor dem haben zu viele die Hose voll.
    ?

    26. Nov 2018 | 23:35 Uhr | Kommentieren
    • Chris

      Der mit Abstand beste Kommentar den ich hier je gelesen habe!
      Danke!
      Und ihr beiden ober mit sprecht mit aus der Seele!

      27. Nov 2018 | 8:37 Uhr | Kommentieren

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