In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Köln erklärt, dass das StreamOn-Angebot der Telekom rechtswidrig ist. Mittlerweile hat sich das Bonner Unternehmen zu Wort und auch die Bundesnetzagentur kommentiert das aktuelle Geschehen und droht mit einem Zwangsgeld von 200.000 Euro.
Telekom will StreamOn weiter anbieten
Die Verwaltungsgericht kritisiert zwei Aspekte zu StreamOn. Vereinfacht ausgedrückt, wird wird die Tatsache kritisiert, dass StreamOn nicht im europäischen Ausland genutzt werden kann und zudem, dass die Bandbreite für Streamingdienste auf 1,7MBit/s gedrosselt wird.
Die Telekom kommentiert dies wie folgt
Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass unser Angebot nicht gegen EU-Recht verstößt. StreamOn ist in Deutschland ein absoluter Erfolg. Und nicht zuletzt hat das Angebot den Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt belebt. Wir sind überzeugt, dass die EU-Roaming-Verordnung auch nationale Tarife erlaubt, und dass StreamOn als kostenloser Zusatzvertrag in Deutschland nicht EU-weit angeboten werden muss. StreamOn ist von vorne herein als ein kostenloses Angebot zur Nutzung im Inland konzipiert worden. Das haben wir klar kommuniziert. Das wurde 100prozentig akzeptiert. Es gibt keinerlei Beschwerden von Kunden oder unseren Partnern.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bandbreiten. Wir halten die Übertragung in DVD-Qualität für die Darstellung auf mobilen Endgeräten für absolut ausreichend. Das zeigen gerade auch die hohen Buchungszahlen unserer Kunden und das große Interesse unserer Partner. Auch hier sehen wir keinen Verstoß gegen EU-Recht, zumal andere Qualitäten im Bedarfsfall jederzeit genutzt werden können.
Mit dieser Aussage geht die Telekom auf die zwei Punkte ein, die kritisiert werden und stellt die eigene Sicht der Dinge ein.
Bundesnetzagentur droht mit 200.000 Euro Zwangsgeld
Der Spiegel zitiert die Bundesnetzagentur wie folgt
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom am Dienstag aufgefordert, endlich bestimmte Teile der in manche Mobilfunktarifen zubuchbaren Streaming-Option StreamOn zu ändern. Tut sie das nicht, will die Behörde insgesamt 200.000 Euro als sogenanntes Zwangsgeld einfordern.
Die „Videodrossel“ sowie das fehlende Videostreamen im EU-Ausland (bei dem der Verbrauch nicht auf das Inklusivvolumen angerechnet wird) zahlt die Netzagentur als zwei Verstöße, für die jeweils 100.000 Euro Zwangsgeld fällig werden.
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Ich glaube das uns eine ganz wichtige Information hierbei
vorenthalten wird damit das Vorgehen der Bundes-
netzagentur sinn macht.
Geldgier
Die Telecom verschenkt hier Datenvolumen an dem
die Behörde nicht finaziell beteiligt ist.
Geht ja gar nicht das in D irgend was verschenkt wird
und der gemeine Bürger davon provitiert.
Sofort einschreiten. Natürlich gibt es ein paar kleine
Haken bei dem Telecom Deal , Auslandsroaming
oder der Datendurchsatz. Aber mal ehrlich braucht
man das ?
Ich sehe hier nur die Gier der Behörde.