In einem Cafe, Restaurant, einer Kneipe, bei einer öffentlichen Veranstaltung etc. darf der „Gastgeber“ nicht einfach Musik abspielen. Vielmehr muss er in Deutschland GEMA-Gebühren entrichten. In den USA ist das zwar etwas anders geregelt, unterm Strich muss der Veranstalter jedoch auch Abgaben verrichten. Wie nun bekannt wird, hat Apple eine neue Marke „Apple Music für Business“ angemeldet, mit dem sich der Hersteller aus Cupertino mit der Lizenzierung von Music bei öffentlichen Veranstaltungen auseinandersetzt.
Apple Music for Business
Apple hat in den USA die Marke „Apple Music for Business“ angemeldet. Dies impliziert zumindest, dass der Hersteller früher oder später diese Begrifflichkeit benutzen möchte. Ursprünglich hatte Apple die Marke im Juni in Jamaika angemeldet. Der Vorstoß in den USA scheint eine Erweiterung der ursprünglichen Anmeldung sein.
Zum aktuellen Zeitpunkt bietet Apple für Geschäftskunden keine Apple Music Lösung an. Dies könnte sich zumindest zukünftig ein Stück weit ändern. Apple hat die Begrifflichkeit „Apple Music for Busens“ für die Schutzklassen 38 und 41 angemeldet. Dies steht für die Ausstrahlung und Verbreitung von Musik, Filmen und anderen Medieninhalten per Radio, Fernsehen, Internet oder Satellitentechnik zu gewerblichen Zwecken.
Mit Apple Music for Business könnte sich Apple an kleinere und mittlere Gewerbetreibende richten, um diesen die Möglichkeit anzubieten, auf einfache Art und Weise rechtlich geschützte Musik abzuspielen. Aber auch für Künstler dürfte die neue Markenanmeldung interessant sein, da sie für ihre Arbeit entlohnt werden.
Ob und wann „Apple Music for Business“ startet, ist unbekannt. Für viele Veranstalter könnte es jedoch eine interessante Neuerung sein. (via PatentlyApple)
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Das könnte sogar theoretisch weit interessanter sein. Wenn man anhand der Ortungsdaten feststellen kann, „wer“ alles eine Location besucht, dann kann man die Musik an den grundsättzlichen Geschmack des Publikums anpassen…