Apple Pay: Zugeständnisse und TWINT-freundliche Lösung in der Schweiz

| 20:55 Uhr | 0 Kommentare

Apple sah sich im Bezug auf Apple Pay in der Schweiz mit einer Verbraucherschutzklage konfrontiert. So wurde dem Unternehmen vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. Nun konnten sich die Parteien jedoch einigen.

Apple Pay: Eingeständnisse und TWINT-freundliche Lösung in der Schweiz

Während Apple Pay bei uns in Deutschland erst vor wenigen Tagen an den Start gegangen ist, können unsere Nachbarn in der Schweiz den mobilen Bezahldienst schon seit längerem benutzen. 

Apples Standardlösung im Umgang mit  Apple Pay erschwerte jedoch TWINT-Zahlungen. Die Apple Geräte sind so konfiguriert, dass diese, sobald sie in die Nähe des Bezahlterminals mit Kontaktlos-Funktion gehalten werden, Apple Pay automatisch starten, um den Bezahlvorgang über Apple Pay zu ermöglichen.

TWINT-Zahlungen erfolgen an den Bezahlterminals, indem mit dem Smartphone ein QR-Code vom Display des Terminals abgescannt wird. Allerdings bestand die Gefahr darin, dass sich Apple Pay automatisch beim Annähern des Gerätes an das Bezahlterminal öffnete und der Bezahlvorgang mit der TWINT-App unterbrochen wurde.

Wie die Wettbewerbskommission (WEKO) nun in einer Pressemitteilung kundgetan hat, hat sich Apple gegenüber dem Sekretariat der WEKO verpflichtet, TWINT ab sofort die technische Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, um den automatischen Start von Apple Pay während der Dauer des Bezahlvorgangs mit der TWINT-App zu unterdrücken. Aufgrund dieser Zusage stellte das Sekretariat die Vorabklärung gegen Apple ein.

Kategorie: Apple

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