iPhone 7 / iPhone 8 Verkaufsverbot in Deutschland: Qualcomm hinterlegt Sicherheitsleistung

| 17:13 Uhr | 1 Kommentar

Wenige Tage vor Weihnachten urteilte das Landgericht München, dass Apple mit einer bestimmten Hardware Komponente in seinen iPhones ein Patent von Qualcomm verletzt. Wie der vorsitzende Richter Matthias Zigann zu verstehen gab, dürfe Apple alle iPhone-Modellen, in den die Komponenten verbaut ist, nicht mehr anbieten. Zur vorläufigen Vollstreckung war jedoch eine Sicherheitsleistung erforderlich. Diese Qualcomm nun hingelegt hat.

Qualcomm hinterlegt Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Dollar

Qualcomm meldet sich am heutigen Tag per Pressemitteilung zu Wort und vermeldet, dass man die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 1,34 Milliarden Dollar hinterlegt habe, um das Urteil des Landgerichts München zu vollstrecken.

Betroffen sind das iPhone 7, iPhone 8 und iPhone X. Das iPhone X wird von Apple seit der Einführung des iPhone XS (Max) nicht mehr angeboten. Ein Blick in den Apple Online Store zeigt, dass Apple bereits reagiert hat und das iPhone 7 und iPhone 8 nicht mehr anbietet. Auch in den Stores vor Ort werden die betroffenen Geräte nicht mehr verkauft.

Apple selbst geht davon aus, dass das Verkaufsverbot nur Apple selbst betrifft. Qualcomm hingegen verlangt, dass die Modelle auch nicht mehr über Apples Handelspartner angeboten werden.

Bei seiner Beweisführung geht Qualcomm ziemlich geschickt vor. Patent-Gerichte in Deutschland benötigen nicht zwangsläufig die tatsächlichen Baupläne der Chips oder den Quellcode der verwendeten Software. Sie verlassen sich zunächst auf die Angaben der Kläger, was Qualcomm in diesem Fall einen klaren Vorteil verschaffte. Apple konnte aufgrund der fehlenden Beweise die Behauptungen von Qualcomm nicht widerlegen, ohne das man die Geheimnisse von seinem Zulieferer Qorvo offengelegt hätte. Somit erfolgte die Entscheidung des Gerichts nur auf einer mangelhaften Wissensbasis. Pikant ist hierbei, dass diese Beweise zuvor dazu führten, dass ein US-Gericht eine Patentklage von Qualcomm abgewiesen hatte. Wir gehen davon aus, dass Apple in Berufung gehen wird.

Kategorie: iPhone

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1 Kommentare

  • S1

    Immer diese „Patent-Trolle“…. tztz

    03. Jan 2019 | 17:28 Uhr | Kommentieren

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