US-Gericht: Anwender können nicht zum Entsperren ihres iPhones per Face ID / Touch ID gezwungen werden

| 15:43 Uhr | 0 Kommentare

Ein US-Gericht hat entschieden, das Beamte der Strafverfolgungsbehörden einen Smartphone-Benutzer nicht dazu zwingen können ihre Geräte mittels Fingerabdruck oder anderen biometrischen Funktionen (z.B. Gesichtserkennung) zu entsperren.

US-Gericht: Anwender können nicht zum Entsperren ihres iPhones per Face ID ode Touch ID gezwungen werden

Die Kollegen von Forbes machen auf eine aktuelle Gerichtsentscheidung aus den USA aufmerksam. In Oakland wollten die Ermittlungsbehörden Besitzer von mobilen Geräten dazu zwingen, beschlagnahmte Geräte mithilfe biometrischer Authentifizierung zu entsperren, um an mögliches Beweismaterial zu gelangen.

Die Strafverfolgungsbehörden wollten einen erteilten Durchsuchungsbefehl nutzen, um einen Smartphone-Besitzer zu zwingen sein Gerät mittels Fingerabdruck, bzw. Gesichtserkennung entsperren zu lassen. Dies ist laut Gericht jedoch nicht rechtens.

Auf breiterer Ebene entschied Richterin Kandis Westmore, dass Verdächtige auch mit einem Haftbefehl nicht gezwungen werden können, sich durch biometrische Technologien wie Face ID und Touch ID zu belasten.

„Wenn eine Person nicht gezwungen werden kann, einen Passcode anzugeben, weil es sich um eine Zeugnisübermittlung handelt, kann eine Person auch nicht gezwungen werden, Finger, Daumen, Iris, Gesicht oder andere biometrische Merkmale bereitzustellen, um dasselbe Gerät zu entsperren“, schrieb der Richter.

Weiter hießt es, dass es stattdessen andere Möglichkeiten geben müsse, um an die notwendigen Beweise zu gelangen. In dem vorliegenden Fall empfahl die Richterin, sich zum Beispiel an Facebook zu wenden und Zugriff auf eine Facebook Messenger Konversation zu erhalten.

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