Die anstehende Auktion von 5G-Mobilfunkfrequenzen sorgt derzeit für Unruhen. Nachdem sich bereits die großen Mobilfunkanbieter dazu entschlossen hatten, die umstrittenen Rahmenbedingungen der 5G-Auktion vor Gericht zu klären, zieht nun auch Freenet mit einem Eilantrag nach – jedoch aus anderen Gründen.
Eilantrag zur Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen
Das nächste große Ziel der Mobilfunkbetreiber ist der 5G-Netzausbau. Die Bundesnetzagentur hat die Versorgungsrichtlinien für die 5G-Frequenzauktion bereits festgelegt, womit der Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen am 19. März nichts mehr im Wege stehen sollte. Dabei sind die Auflagen strenger als sie noch vor Monaten geplant waren, was die Netzbetreiber in Deutschland dazu bewegte, eine Klage gegen die Netzagentur einzureichen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Bemängelt werden unter anderem strenge Auflagen im Bereich der nationalen Roaming-Vorgaben. So soll die Netzabdeckung verbessert werden, indem die Unternehmen gewährleisten müssen, dass Mobilfunkkunden automatisch und kostenlos in das Netz eines anderen Netzbetreibers angemeldet werden, wenn sie ein Funkloch betreten.
Nur wenige Tage vor der geplanten Auktion der Frequenzen zieht Freenet nach und stellt ebenfalls einen Eilantrag gegen das Bieterverfahren, jedoch aus anderen Gründen. Da Freenet im Mobilfunk die Rolle eines Resellers bzw. virtuellen Netzbetreibers übernimmt, nutzt das Unternehmen die Infrastruktur der großen Anbieter. Die Vergaberegeln sollen laut Freenet jedoch schlecht formuliert sein, so dass die großen Anbieter durchaus Spielraum hätten, Freenet auszuschließen bzw. den Zugang zu erschweren. Eine Freenet-Sprecherin erklärte in diesem Zusammenhang:
„Wir wahren durch dieses Rechtsmittel unsere Interessen. Wir gehen weiter davon aus, dass die Auferlegung einer expliziten Diensteanbieterverpflichtung erforderlich und möglich gewesen wäre.“
Stimmt das Gericht den Anträgen zu, wird es aller Voraussicht zu einer Verzögerung bei der Lizenz-Versteigerung kommen. Den Ausbau wird die Verzögerung jedoch wahrscheinlich nicht beeinflussen, da die Lizenzen erst ab 2020 gültig sind, so dass noch genug Zeit für eine Einigung vorhanden ist. (via Welt)
5G will ich aber nicht. das gehört verboten und ist gesundheitsschädlich, sogar tödlich bei Vögeln wie nachgewiesen… und der mensch ist da eine ausnahme? oder kann man es bezeichnen als todschlag bei alten und kranken menschen, so wie hald eine grippe auch bei alten zum tod führt? natürlicher tod durch 5G… elektrosensible menschen gibts jetzt schon genug.
Na klar, so tödlich wie WLAN… ?