Das „iPad“ bleibt bei Apple. Wie US-Bezirksrichter Liam O’Grady entschieden hat, darf Apple die Rechte an der Wortmarke „iPad“ behalten. Bereits vor sieben Jahren hatte das Unternehmen „RXD Media“ Apples Tochterfirma „IP Application Development LLC“ verklagt, weil man der Meinung war, ältere Markenrechte an der Bezeichnung zu haben.
Keine Verwechslungsgefahr
Der Cloudspeicher-Anbieter RXD Media hatte 2012 vor Gericht beanstandet, die Wortmarke „iPad“ bereits für seine eigene Plattform „ipad.mobi“ verwendet zu haben, bevor Apple die Bezeichnung für sich sichern wollte. Der Anbieter befürchtete, dass Apples Namenswahl zu Verwechslungen führen könnte.
Wie AppleInsider berichtet, entschied nun das Bundesbezirksgericht für den östlichen Teil des Staates Virginia, dass keine Verwechslungsgefahr besteht und deswegen Apple die Wortmarke „iPad“ behalten darf. So erklärt US-Bezirksrichter Liam O’Grady:
„Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Beweise für die Verwendung von IPAD.mobi, iPad.mobi oder Variationen mit Designelementen als Beweis für die Verwendung von IPAD als eigenständige Marke durch den Widerspruchsführer angesehen werden können, stellen wir dennoch fest, dass der Begriff IPAD lediglich eine Beschreibung der Dienstleistungen [von RXD Media] darstellt und dass der Widerspruchsführer nicht nachgewiesen hat, dass dieser Begriff Unterscheidungskraft erlangt hat. […] Da der Widerspruchsführer nicht nachgewiesen hat, dass er ein vorrangiges geschütztes Interesse an der IPAD-Marke hat, scheitert der Anspruch auf Verwechslungsgefahr.“
Somit wird die Entscheidung des US-Patentamts aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Das Urteil geht sogar noch einen Schritt weiter und räumt ein, dass die Bezeichnung „ipad.mobi“ gegen Apples zugesprochene Markenrechte verstoßen könnte, da RXD Media mit dem Claim „ipad (TM) Your Home in the Cloud“ wirbt. Das lässt sich Apple natürlich nicht zweimal sagen und reichte eine entsprechende Gegenklage ein.
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