Oberster Gerichtshof entscheidet gegen Apple: Kunden dürfen wegen App Store klagen

| 21:01 Uhr | 4 Kommentare

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat entschieden, dass eine bedeutende Klage gegen Apple weitergeführt werden kann. Die Klage bezieht sich auf die Anforderung, dass Kunden auf dem iPhone neue Apps nur über Apples App Store beziehen können, womit das Unternehmen die Bedingungen konkurrenzlos vorgeben kann.

Vermittler oder Verkäufer?

Bereits im November 2018 sammelten sich einige iPhone-Nutzer, die mit Apples App-Store-Geschäftsmodell unzufrieden sind. Unter anderem heißt es in der Beschwerde, dass Apple mit dem App Store ein Monopol auf iOS-Systemen betreibt. Deshalb könnte das Unternehmen eine Marktmacht ausnutzen und beispielsweise eine 30 prozentige Provision von den Entwicklern verlangen, die letztendlich diese Gebühr im Verkaufspreis an die Kunden weitergeben.

Nun musste der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob eine Sammelklage der Kunden gegen diese „Vormachtstellung“ gerechtfertigt ist. Apple argumentierte, dass man nur ein Vermittler der Apps ist, kein Verkäufer. Aus diesem Grund müssten die Entwickler ein entsprechendes Kartellverfahren einleiten, nicht die Nutzer. Mit 5 zu 4 Stimmen fällt die Entscheidung jedoch zu Ungunsten von Apple aus. Somit wird das Unternehmen als direkter Verkäufer betrachtet, womit die unzufriedenen Kunden wieder einen Schritt näher an der geforderten Sammelklage sind.

Apple selbst hat sich noch nicht zu den neuen Gegebenheiten geäußert. Bisher lautete der Konsens jedoch meist, dass eine offene Plattform die Sicherheit des Systems gefährden würde. Weiterhin hieß es bisher, dass Nutzer stets die Wahlfreiheit haben, ein alternatives Betriebssystem zu nutzen, falls das bestehende Prinzip nicht zusagt – dann jedoch nur bei den Mitbewerbern. (via Bloomberg Law)

Kategorie: Apple

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4 Kommentare

  • Ballroom

    Diese Entscheidung ist falsch. Apple ist nicht der Verkäufer. Sie stellen genauso wie andere Anbieter z.B. Google – die Plattform mit der gesamten Infrastruktur zur Verfügung incl. Servern, Personal, Wartung usw. – dafür 30% zu kassieren (wie Google übrigens auch) und im später sogar nur 15% zu berechnen ist mehr als nur fair. Menschen und Technik gibt es nicht für LAU!!!

    14. Mai 2019 | 8:06 Uhr | Kommentieren
  • Gleetch

    @Ballroom: Dem kann ich nicht ganz zu stimmen. Das was du schreibst wäre alles nachvollziehbar, gäbe es die Möglichkeit Apps über andere Plattformen zu beziehen, was bei Android der Fall ist. Apple bietet hier die alleinigen Bezugspunkt für Apps und schränkt diesen auch nach Belieben ein. Wenn dann auf Abogebühren der Apps, wie z.B. Spotify oder Netflix, noch extra Gebühren aufgeschlagen werden ohne jeglichen Mehrwert, dann kann auch den Versuch der Sammelklage absolut nachvollziehen.

    14. Mai 2019 | 8:15 Uhr | Kommentieren
  • Gast

    Gleetch ….nein eben nicht , deine denkweise (sry) ist die von Spotify und Netflix die nur die
    gebotene Infrastruktur benutzen wollen .
    Hierzu zählt zum Beispiel auch der Abodienst zum An – und Abmelden. So was ist aufwendig
    und teuer und wird zB. von beiden genannten auf Ihren Plattformen und Apps nur mäßig durchgeführt.
    Ich will Sicherheit und Service , das bietet Apple und dies wird durch eine offene
    Struktur mehr als fragwürdig.
    Hier denken die Gerichte einfach falsch .
    Auch der immer wieder angebrachte Vorwurf des Monopols ist doch sehr dikusionswürdig
    bei 14% Marktanteil und sinkenden Verkaufszahlen.

    14. Mai 2019 | 11:37 Uhr | Kommentieren
  • Gleetch

    Sicherheit und Service? Glaubst weil Apple drüber steht ist alles gut? Also ich habe keinen Apple Service gebraucht, um Netflix, Spotify und Co. zu abonnieren und ich wüsste auch nicht, was Apple dabei sicherer gemacht hätte.
    Du hast eher die Apple Denkweise: So viel Gewinn wie möglich und selbst dann, wenn man keinen Mehrwert bietet

    15. Mai 2019 | 7:42 Uhr | Kommentieren

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