EuGH: Webseiten mit Facebook Like-Button müssen Einwilligung einholen

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Der „Gefällt-mir“-Button von Facebook ist schon länger im Visier der Datenschützer, da er einige Daten an Facebook überträgt. Zuletzt sorgte die Funktion für Aufruhr, da Verbraucherschützer den Händler Fashion ID in die Verantwortung ziehen wollten. So habe auch beim „Like“-Button der jeweilige Webseiten-Betreiber für den angemessenen Datenschutz bzw. für die Aufklärung zu sorgen, hieß es in der zugehörigen Unterlassungsklage. Nun hat der Europäische Gerichtshof zugestimmt und legt damit fest, das Betreiber zukünftig eine Einwilligung für die Facebook-Funktion bei den Nutzern einholen müssen.

Webseiten-Betreiber sind mitverantwortlich

Facebook soll in Zukunft nicht als einziger die Verantwortung für eingebettete „Like“-Buttons übernehmen. Somit wird es bald im Netz wahrscheinlich einen weiteren Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Webseiten geben. Dieser soll die Nutzer über die Funktion des Buttons aufklären, der die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs übertragen kann. Von der Entscheidung dürften auch weitere externe Dienste, wie die „Teilen“-Funktion, betroffen sein.

Während die Webseiten-Betreiber nur die Einwilligung für die Erfassung und Übermittlung von Daten an die jeweiligen Unternehmen einholen müssen, liegt die weitere Verantwortung bei Facebook und Co., da hier die Verarbeitung der Daten erfolgt.

Kategorie: App Store

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