Apple Watch 5 Titan: leichter als das Edelstahl-Modell – 2 Armbänder im Lieferumfang

| 18:45 Uhr | 6 Kommentare

Erstmals bietet Apple die Apple Watch 5 in Titan an. Dazu gesellen sich bei der aktuellen Series 5 die Gehäusematerialien Aluminium, Edelstahl und Keramik. Entscheiden sich Kunden für das Titan- oder Keramik-Modell, so sind zwei Armbänder im Lieferumfang enthalten. Zudem sei erwähnt, dass das Titan-Modell leichter als das Edelstahl-Modell ist. Alle Modelle lassen sich bereits vorbestellen.

Titan- und Keramik-Modell: 2 Armbänder inkludiert

Die Titan- und Keramik-Modelle liegen preislich über den Alu- und Edelstahlmodellen. Dies ist unter anderem den Materialien und der Verarbeitung geschuldet. Zumindest ein kleines Stück wird der höhere Preis dadurch relativiert, dass dem Titan- und Keramik-Modell (übrigens auch dem Hermès-Modell) zwei Armbänder anstatt nur einem Armband beilegen.

Wirft man einen Blick in den Apple Online Store und wählt sich zum Beispiel die Apple Watch 5 Titangehäuse mit Sport Loop Armband aus, dann erhaltet ihr nicht nur das Sport Loop Armband, sondern auch ein normales Sportarmband.

Apple Watch 5 Titan: leichter als das Edelstahl-Modell

Wir haben uns das Gewicht der Apple Watch 5 angeguckt. Im Bezug auf das Titanmodell schreibt Apple, dass Titan eins der begehrtesten Materialien ist. Es ist 45 Prozent leichter als Edelstahl und verfügt gleichzeitig über eine doppelt so hohe spezifische Festigkeit.

Diese 45 Prozent beziehen sich natürlich nur auf das reine Gehäuse. Berücksichtig man die gesamte Uhr, so wiegt das 44mm Titan-Modell 41,7g. Das 44mm Edelstahl-Modell wagt 47,8mm. Das 44mm Keramik-Modell bringt 46,7g auf die Waage und das 44mm Alu-Modell ist mit 36,5g das leichteste der vier Modelle.

Kategorie: Apple

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6 Kommentare

  • LinuxDoc

    Es sind wohl auch 2 Jahre Garantie inkludiert, auf die Sport + Edelstahl sind es nur 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung.

    14. Sep 2019 | 21:52 Uhr | Kommentieren
    • DvdV

      In Deutschland gibt es immer 2 Jahre Garantie, egal, was Apple schreibt. Auch im Apple Store wird das ohne Diskussion anerkannt.

      15. Sep 2019 | 10:30 Uhr | Kommentieren
      • Tefto

        Falsch. Da bist du wahrlich falsch informiert über die Verbrauchergesetze.

        Wenn etwas gesetzlich verankert ist, dann ist es die Sachmängelhaftung (Gewährleistung, die zwei Jahre vorgeschrieben ist).

        Apple gewährt ein Jahr Garantie. Eigentlich innerhalb des ersten Jahres nach 6 Monaten gilt schon gemäß deutschem Gesetz die Beweislastumkehr, wo du als Verbraucher beweisen musst, dass der Mangel seit Auslieferung besteht. Jedoch wird es bis zu einem Jahr meist anstandslos ausgetauscht. Ab/ in dem zweiten Jahr ist Apple strenger und kann / muss nicht das Gerät aus Kulanz tauschen, wenn du es nicht nachweisen kannst (Wer kann schon Nachweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand 😉 .. )

        Aus Quellen habe ich erfahren, dass geschaut wird, wie oft du Geräte bei Apple kaufst, wie viele Apps, in-App-Käufe – da kommt es zu einer Einstufung, wo entschieden wird bezüglich Kulanz…

        15. Sep 2019 | 11:04 Uhr | Kommentieren
        • MrUNIMOG

          M.W. verzichtet Apple im Rahmen der Gewährleistung grundsätzlich für die vollen zwei Jahre auf einen solchen Nachweis durch den Kunden, nicht nur im ersten Jahr.
          Gilt natürlich nur, wenn auch direkt bei Apple gekauft – denn für die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der Händler zuständig, nicht der Hersteller.

          15. Sep 2019 | 11:34 Uhr | Kommentieren
  • hans vom Pech im glück

    In Deutschland gilt zwei Jahre Gewährleistung sofern nichts anderes vereinbart worden ist.Und das ist auch gut so! Da kann Apple,hp,Dell (oder sonst wer) sich auf den Kopf stellen oder Purzelbäume schlagen.
    Außerdem muss niemand etwas beweisen oder sich, von irgendjemand, irgendwas erzählen lassen. Klar das Die das erstmal probieren zu drehen und zu wenden. Sofern aber nix mutwillig geschehen ist und keiner selbst Hand angelegt hat und schriftlich nix anderes vereinbart wurde, gilt immer die gesetzliche zweijährige Gewährleistungspflicht.
    Ich mein das ist mittlerweile sogar im EU Recht verankert.Bin mir da jetzt nicht ganz sicher.
    Hatte, davon ab, vor kurzem noch „das Vergnügen“ mit einem defekten hp Drucker. Garantie abgelaufen
    Auf jeden Fall, haben Die sich auch erstmal angestellt von wegen nur ein Jahr Garantie, könnten da leider nix mehr machen, das wäre bei hp Druckern nunmal so…… usw…..usf…..
    Bin dann aber trotzdem hartnäckig geblieben und habe auf die gesetzliche Gewährleistung (von zwei Jahren) bestanden.
    Unter Vorbehalt rechtlicher Schritte selbstverständlich noch.
    Und dann ging das auf einmal.
    Obwohl Die nicht gerade begeistert waren.
    Interessierte mich aber nicht im geringsten. Zumal unsere Rechtssprechung diesbezüglich eine eindeutige Sprache spricht! Das wissen Die auch.
    Probieren’s aber trotzdem.
    Deswegen
    setzt Euch durch und lasst Euch bitte keinen erzählen….

    09. Okt 2021 | 2:24 Uhr | Kommentieren
    • MrUNIMOG

      Was Tefto oben schrieb bzgl. der Beweislast ist schon richtig…

      Und nebenbei bemerkt ist bei der Gewährleistung (Sachmängelhaftung) der Händler in der Pflicht, nicht der Hersteller.

      09. Okt 2021 | 13:15 Uhr | Kommentieren

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