Angeblicher Datenmissbrauch: Richter weist Sammelklage gegen Apple ab

| 22:22 Uhr | 2 Kommentare

Apple legt bekanntlich großen Wert auf den Datenschutz. Dennoch kam es in den USA zu einer Sammelklage, die dem Unternehmen vorwirft, gegen Datenschutz-Grundsätze verstoßen zu haben. Unter anderem hieß es, dass Apple verantwortlich für ein illegales Datensammeln und einem möglichen Identitätsdiebstahl wäre. Wie Patently Apple berichtet, hat ein Richter nun die 5-Milliarden-Dollar-Sammelklage vollumfänglich abgewiesen.

Richter weist Klage ab

Die Kläger behaupten, dass Apple zur Ergänzung seiner Einnahmen und zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit seiner Marke Informationen über die Musik, die seine Kunden aus dem iTunes Store kaufen, an verschiedene Dritte verkauft, vermietet oder anderweitig weitergibt. So wird in der Klage unter anderem beanstandet, dass die Musik-App eine Warnung anzeigt, wenn man Musik verschenken will, die der Beschenkte bereits besitzt. Das wäre bereits ein Fall der unrechtmäßigen Datenweitergabe, da auf diese Weise die Einkaufshistorie ermittelt werden könnte.

Weiterhin heißt es in der Sammelklage, dass Datenmissbrauch zu Werbeanrufe, Spam-Mails oder auch Identitätsdiebstahl führen kann. Ein ähnliches Niveau sollen die restlichen Argumentationen gehabt haben, was Richter William Alsup vom Northern Court of California dazu veranlasste, die Klage unwiderruflich abzuweisen. Die Kläger konnten nicht glaubhaft beweisen, dass ein Schaden entstanden sei, heißt es in der Begründung des Richters.

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Benjamin

    „Die Kläger konnten nicht glaubhaft beweisen, dass ein Schaden entstanden sei…“
    Es muss also erst Schaden entstehen, damit man klagen kann?
    Wenn jemand etwas Illegales macht, aber dadurch (bisher) noch kein Schaden entstanden ist, ist alles okay?
    Gut zu wissen…

    27. Nov 2019 | 7:37 Uhr | Kommentieren
  • Walli981

    Man sollte hierzu vll. Den Originalartikel lesen, den MACERKOPF hier wenigstens noch anbringt. So wie ich den verstehe hatten die Kläger nach einer ersten Abweisung die Möglichkeit bekommen den Complaint nachzuweisen, also den tatsächlichen Datenschutzmissbrauch. Hier wird in keiner Weise von möglichen Schäden gesprochen sondern eben vom Verstoß des Datenschutzes. Diesen konnten die Kläger bis zur Deadline nicht nachweisen und so hat der Richter den Fall endgültig geschlossen.

    So lese ich es zumindest aus dem Artikel.

    27. Nov 2019 | 8:32 Uhr | Kommentieren

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