Mobilfunkverträge: Verbraucherzentrale will Vertragslaufzeit drastisch verringern

| 12:58 Uhr | 1 Kommentar

Ein „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ist bereits seit vergangenen Herbst im Gespräch. Dieses sieht Maßnahmen vor, die Verbraucher besser vor Kostenfallen schützen sollen. Seit Ende Januar liegt ein entsprechender Referentenentwurf vor, dem sich nun die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gewidmet hat.

Erstlaufzeit von max. 6 Monaten

Der Referentenentwurf behandelt unter anderem die allgemeine Verkürzung der Vertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und den Ablauf einer Vertragsverlängerung. Dabei geht es nicht nur um Telekommunikationsverträge, sondern auch um andere Dienstleistungen wie Zeitschriften-Abos oder Sportstudio-Mitgliedschaften. Geplant ist, dass solche Verträge für 12 Monate festgelegt werden. Wird ein Vertrag nicht gekündigt, würde sich die Laufzeit um maximal 3 Monate verlängern.

Wie die Verbraucherzentrale bestätigt, soll das Gesetz verhindern, dass Unternehmen bestimmte Vertragsklauseln in ihren AGBs verwenden, die Kunden in eine Kostenfalle treiben können. Damit der Verbraucherschutz erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen laut vzbv allerdings noch mehrere Punkte erfüllt werden. Einer dieser Punkte behandelt Telekommunikationsverträge. Um den Verbraucher bestmöglich schützen zu können, sollte hier die Erstlaufzeit auf sechs Monate verkürzt werden. So heißt es in einer Stellungnahme des vzbv zum Referentenentwurf:

„Insbesondere bei Telekommunikationsdiensten besteht deshalb Handlungsbedarf zur Verkürzung der Kündigungsfrist und der Laufzeit. Im Fokus steht hier die flexible Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages nach einem Monat ohne zusätzliche Kosten. Entsprechend dem belgischen und dänischen Modell befürwortet der vzbv – abweichend vom Referentenentwurf – deshalb eine maximale Vertragslaufzeit von sechs Monaten.“

Zu dem Thema bietet die Verbraucherzentrale eine interessante Bevölkerungsbefragung. So zeigt eine Befragung unter 2002 Verbrauchern, dass jeder Dritte durch eine verpasste Kündigungsfrist weitere 12 Monate an einen Vertrag gebunden war. Drei Viertel davon meinen, einen finanziellen Schaden erlitten zu haben.

Kategorie: iPhone

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1 Kommentare

  • Gast

    12 Monate ist überschaubar , 24 eindeutig zu lang.
    Wer sein neues iPhone auf Raten will muss auch mit 24 M. rechnen ,
    sonnst rechnet es sich für den Anbieter nicht.

    24. Feb 2020 | 10:52 Uhr | Kommentieren

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