Italienische Aufsichtsbehörde prüft Vertragsbedingungen von iCloud, Google Drive und Dropbox

| 8:32 Uhr | 1 Kommentar

In Italien wurde eine kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, nachdem behauptet wurde, dass die iCloud-Bedingungen von Apple möglicherweise unfair seien. Ebenfalls im Fokus der Ermittlung stehen Google (für den Google Drive-Dienst) und Dropbox.

iCloud-Bedingungen auf dem Prüfstand

Die Untersuchungen gegen Apple, Google und Dropbox wurde von der italienischen Kartellbehörde AGCM eingeleitet. Das Verfahren bezieht sich auf angeblich unlautere Geschäftspraktiken und das mögliche Vorhandensein von unlauteren Klauseln in den Vertragsbedingungen der jeweiligen Cloud-Dienste der Unternehmen: Google (für den Google Drive-Dienst), Apple (für den iCloud-Dienst) und Dropbox (für seinen Filehosting-Dienst).

Die Wettbewerbsbehörde Autorita‘ Garante della Concorrenza e del Mercato gab in einer Pressemitteilung bekannt:

„Die Wettbewerbs- und Marktbehörde hat sechs Untersuchungen gegen einige der wichtigsten globalen Betreiber von Cloud-Computing-Diensten eingeleitet. Bei den beteiligten Parteien handelt es sich um Google (für den Google Drive-Dienst), Apple (für den iCloud-Dienst) und Dropbox, die jeweils sowohl an einem Verfahren wegen angeblich unlauterer Geschäftspraktiken und/oder Verstößen gegen die Richtlinie über Verbraucherrechte als auch an einem Verfahren wegen angeblich missbräuchlicher Klauseln in den Vertragsbedingungen beteiligt sind.

Die Ermittlungen wegen unlauterer Praktiken gegen Google und Apple betreffen insbesondere das Versäumnis oder die unzureichende Angabe bei der Präsentation des Dienstes, dass die vom Nutzer bereitgestellten Daten nicht oder nur unzureichend gesammelt und für kommerzielle Zwecke verwendet werden, sowie die mögliche unzulässige Einflussnahme auf die Verbraucher, die, um den Cloud-Speicherdienst zu nutzen, nicht in der Lage wären, dem Betreiber ihre Zustimmung zur Sammlung und Verwendung der sie betreffenden Informationen für kommerzielle Zwecke zu erteilen.

Dieselben Beschwerden werden auch gegen Dropbox erhoben.“

Vier spezifische Fragen werden in den Google-, Dropbox- und iCloud-Bedingungen geprüft, um festzustellen, ob sie möglicherweise unfair gegenüber den Verbrauchern sind.

  • Erstens, dass die Unternehmen angeben, dass sie das Recht haben, den Dienst auszusetzen, auch wenn Nutzer sich beim Zugang zu wichtigen Dokumenten auf sie verlassen müssen.
  • Zweitens geben die Cloud-Dienste an, dass sie nicht für den Verlust von Daten haftbar gemacht werden können, selbst wenn sie alles beinhalten, was der Nutzer dort speichert.
  • Drittens behalten sich die Unternehmen das Recht vor, die Bedingungen und Konditionen jederzeit zu ändern.
  • Schließlich bemängelt die Behörde, dass die englische Version des Vertrages Vorrang vor der italienischen hat, obwohl von den Kunden die italienische Version akzeptiert wurde.

Die Untersuchung fällt unter die Rubrik „Kartellrecht“, da argumentiert wird, dass die Unternehmen in ihren Bereichen so marktbeherrschend sind, dass sie beliebige, faire oder unfaire Bedingungen auferlegen können.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Gast

    Jeder der nicht so viel verdient wie Google , Facebook oder Apple wird
    sofort ein Haar in der Suppe suchen und suchen und suchen
    und ab und zu findet man dann noch den Ansatz etwas ändern zu
    müssen. Menschliche Natur eben.
    Das Italien allerdings keine anderen Sorgen hat wundert mich jetzt schon.

    08. Sep 2020 | 9:54 Uhr | Kommentieren

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