Kartellamt untersucht Deal zwischen Amazon und Apple

| 19:04 Uhr | 0 Kommentare

Amazon gerät erneut ins Visier des Bundeskartellamtes. Nachdem zuletzt zahlreiche Beschwerden deutscher Händler dazu geführt hatten, dass die Bonner Wettbewerbshüter die Geschäftsbedingungen des Marktplatz-Anbieters genauer unter die Lupe genommen hatten, steht nun eine Kooperation mit Apple zur Debatte.

Neues Wettbewerbsverfahren

Nachdem sich Amazon mit Apple auf eine neue Partnerschaft für den Verkauf von Apple-Hardware geeinigt hatten, kritisierten Händler schnell die Auswirkungen. Der Deal hält fest, dass Amazon in seinem Shop Apple-Produkte verkauft – nicht autorisierte Händlern ist dieses Privileg auf Amazons Marktplatz seit Anfang 2019 jedoch nicht mehr gegeben.

Solche „Brandgating“-Vereinbarungen können zwar zum Schutz vor Produktpiraterie angewendet werden, müssen jedoch, um kartellrechtskonform zu sein, das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren und dürfen nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen. Ob dies hier der Fall ist, soll nun in einem weiteren Verfahren ergründet werden.

Auf dem Amazon-Marktplatz tummelten sich in den letzten Jahren vermehrt Drittanbieter, die nicht autorisierte Apple-Produkte verkauften. Illegale Kopien oder minderwertige Ware sollten mit den Maßnahmen vom Marktplatz verbannt werden. In dem Zusammenhang erklärt Amazon, dass man niemals die Verkaufserlaubnis von Verkäufern ohne triftige Gründe entzieht. Das Unternehmen müsse jedoch sicherstellen, dass Kunden vor dem illegalen Vertrieb von Waren geschützt werden. Auch Apple gibt in einer Stellungnahme an, dass die Sicherheit der Kunden an erster Stelle steht. So arbeitet das Unternehmen ständig mit Strafverfolgungsbehörden, Händlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt zusammen, um gefälschte Produkte vom Markt zu nehmen.

(via FAZ)

Kategorie: Apple

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