Im Zuge der vergangenen WWDC gab Apple bekannt, dass noch dieses Jahr alle Apps, die im App Store angeboten werden, detaillierte Datenschutzinformationen vorweisen müssen. Wie Apple nun bekannt gibt, werden die zusätzlichen Informationen ab dem 8. Dezember im Store angezeigt.
Datenschutzerklärung für Apps
Apple schreibt bereits seit vielen Jahren vor, dass bestimmte Apps die zugehörigen Datenschutzbedingungen aufführen. Das Unternehmen will das App-Store-Angebot noch transparenter gestalten und fordert die Entwickler auf, zusätzliche Datenschutzangaben für ihre Apps zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahme soll ein einheitliches Format einführen, damit die Anwender schnell über den Datenhunger der Apps aufgeklärt werden.
In der neuen Datenschutzerklärung muss unter anderem aufgeführt werden, welche Daten mit der App gesammelt und zu welchem Zweck diese erhoben werden. Ebenfalls muss ersichtlich sein, welche Drittanbieter-Frameworks zum Einsatz kommen und was diese bewirken.
Der App-Store-Beipackzettel soll auf den jeweiligen Produktseiten der Apps eingeblendet werden. Allerdings werden wir bei vielen Apps wahrscheinlich erst mit dem nächsten Update die neuen Informationen sehen, da Apple die Angaben erst mit dem nächsten App-Update bzw. bei der Ersteinreichung einer App die Daten zwingend abfragt, wie das Unternehmen auf seiner Entwickler-Webseite erklärt:
„Der App Store wird Nutzern bald helfen, die Datenschutzpraktiken einer App zu verstehen, bevor sie die App auf der Apple-Plattform herunterladen. Auf der Produktseite jeder App können sich die Nutzer über einige der Datentypen informieren, die die App möglicherweise erfasst, und darüber, ob diese Daten mit ihnen verknüpft sind oder zu ihrer Verfolgung verwendet werden. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, geben Sie die Datenschutzinformationen Ihrer App in App Store Connect ein.
Zur Erinnerung: Diese Informationen werden benötigt, um ab dem 8. Dezember 2020 neue Apps und App-Updates an den App Store zu senden. Bestehende Apps werden weiterhin zum Herunterladen zur Verfügung stehen.“
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