Milliarden-Steuerklage: EU-Kom­mis­sion gibt Berufungsbegründung gegen Apples Sieg im Steuerstreit

| 18:00 Uhr | 1 Kommentar

Die Europäische Union hat ihre Berufungsbegründung gegen Apples Sieg im milliardenschweren Steuerstreit dargelegt. So behauptet die Europäische Kom­mis­sion, dass die Richter eine „widersprüchliche Argumentation“ verwendeten, als sie entschieden, dass Apple keinen unangemessenen Vorteil in seinen Steuerzahlungen erhalten habe.

Streit um Milliarden-Steuernachzahlung

Im Jahr 2016 wurde Apple von der Europäischen Kommission aufgefordert, dass das Unternehmen eine Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Dollar an Irland zu zahlen hat. Für die EU stand fest, dass Apple in den letzten Jahrzehnten zu wenig Steuern an Irland gezahlt hatte. Mit ihrer Steuernachforderung an Apple war die EU-Kommission im vergangenen Jahr vor Gericht zumindest vorerst gescheitert. So gab das Gericht an, dass die EU nicht nachweisen konnte, dass Apple durch die von Irland gewährten Steuererleichterungen einen unangemessenen Vorteil erlangte.

Die EU-Kommission lässt im Streit um ihre Forderung der milliardenschweren Steuernachzahlung jedoch nicht locker. Wie angekündigt, geht die Kommission nun in Berufung. Die Berufung konzentriert sich auf mehrere Punkte. Angeblich hat das Gericht die Analyse der EU nicht richtig gewichtet und auch den Wert der Fragen des geistigen Eigentums falsch eingeschätzt. Zudem wurden angeblich Apple-Mitarbeiterzahlen falsch verrechnet und andere Fehler gemacht. In der Argumentation heißt es, dass das Urteil stellenweise „widersprüchlich“ sei.

(via Bloomberg)

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Gast1

    Das zieht die EU jetzt so lange durch bis sie einen Richter finden der Apple nicht leiden kann.
    Dann geht das Spel bei Apple weiter. Die Awäle wird es freuen.

    01. Feb 2021 | 22:04 Uhr | Kommentieren

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