Apple ist schon länger mit Swatch im Streit, da sich der Uhrenhersteller an Werbeslogans versucht, die verdächtig an das Unternehmen aus Cupertino erinnern. Insbesondere den von Swatch genutzten Slogan „One more thing“ ist dem iPhone-Hersteller aufgestoßen. Ein britisches Gericht entschied nun, dass Swatch in Großbritannien „One more thing“ als Markenzeichen registrieren darf, obwohl der Richter zustimmte, dass die Motivation von Swatch wahrscheinlich zweifelhaft ist.
„One more thing“
Mit Werbung ist es schon so eine Sache – wenn man erst einmal einen gängigen Slogan entwickelt hat, möchte man diesen nicht mehr so schnell hergeben. Mit „One more thing“ war Steve Jobs immer für eine Überraschung gut gewesen. Swatch fand an dem Slogan auch gefallen und nutzte ihn für seine Werbekampagnen.
Apple hatte argumentiert, dass man Swatch nicht erlauben sollte „One more thing“ zu verwenden, da der Ausdruck mit Steve Jobs und Apple in Verbindung gebracht wird. Swatch erklärte, dass man sich bei dem Slogan vom Fernsehdetektiv „Columbo“ inspirieren lassen hat, der mit einer finalen Frage (“Just one more thing”) den Täter regelmäßig entlarvte.
Verhindern konnte Apple Swatchs Versuch einer Markenregistrierung von „One more thing“ nicht. Trotz Apples Beschwerde entschied das britische Gericht, dass Swatch den Slogan „One More Thing“ verwenden darf. Wie Richter Iain Purvis vermutet, wollte Swatch Apple zwar nur „ärgern“, aber Apple könne den Schweizer Uhrenhersteller nicht an der Verwendung der Marke hindern. Damit hob Purvis ein früheres Gerichtsurteil auf. Er erklärte, dass ein früherer Gerichtsbeamter falsch lag, als dieser sagte, dass „Swatchs Absichten die Grenze zwischen der angemessenen und unangemessenen Verwendung einer Marke überschritten hatten“, so Bloomberg.
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Na da hat sich wieder jemand ein Haus in London für
5 Mio. Pfund gekauft was vor 2 Wochen noch
15 gekostet hat . Was für eine Inflation da immer
reinhaut.