Anordnung: Verbot der Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten

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Obwohl WhatsApp mit der Bekanntgabe seiner neuen Datenschutzrichtlinie auf großen Widerstand bei Nutzern gestoßen war, will das Unternehmen an der Einführung der neuen Nutzungsbedingungen festhalten. Nun untersagt eine Anordnung die in der Richtlinie festgehaltene Möglichkeit einer Datenweitergabe an Facebook.

WhatsApp darf keine Daten mit Facebook teilen

Am 15. Mai sollen bei WhatsApp neue Nutzungsbedingungen in Kraft treten. Hier wird unter anderem geregelt, wie Unternehmen WhatsApp nutzen können, um mit Kunden in Kontakt zu treten. Insbesondere die Möglichkeit, dass der Mutterkonzern Facebook bestimmte Nutzerdaten an Facebook-Unternehmen weiterleiten kann, sorgt für großen Unmut bei Nutzern und Behörden.

Im April hatten wir euch berichtet, dass die Hamburger Aufsichtsbehörde bis zum 15. Mai eine „sofort vollziehbare Anordnung“ gegen Facebook erwirken wollte, da sie befürchtet, dass die Änderungen an der Datenschutzrichtlinie von WhatsApp zu einer unrechtmäßigen Nutzung von Nutzerdaten für Marketing- und Werbezwecke führen könnten. Eingeleitet wurde das Verfahren durch den Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Wie sich jetzt zeigt, war Caspar erfolgreich. So heißt es in einer Pressemitteilung des HmbBfDI:

„Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat eine Anordnung erlassen, die der Facebook Ireland Ltd. verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu verarbeiten, soweit dies zu eigenen Zwecken erfolgt. Der sofortige Vollzug wurde angeordnet. Dies erfolgt im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das den Erlass von Maßnahmen mit einer begrenzten Geltungsdauer im jeweiligen Hoheitsgebiet vorsieht.“

Die Anordnung zur Aussetzung der Anwendung gilt zunächst für einen Zeitraum von drei Monaten. Caspar erklärt weiterführend:

„Die Anordnung soll die Rechte und Freiheiten der vielen Millionen Nutzerinnen und Nutzer sichern, die deutschlandweit ihre Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen geben. Es gilt, Nachteile und Schäden, die mit einem derartigen Black-Box-Verfahren verbunden sind, zu verhindern. […]

Das betrifft nicht allein die Privatsphäre, sondern auch die Möglichkeit, Profile zur Beeinflussung von Wählerentscheidungen einzusetzen, um demokratische Entscheidungen zu manipulieren. Die Gefahr ist angesichts von fast 60 Millionen Nutzerinnen und Nutzern von WhatsApp mit Blick auf die in Deutschland im September 2021 anstehenden Bundestagswahlen umso konkreter, da diese Begehrlichkeiten nach Beeinflussung der Meinungsbildung seitens der Anzeigekunden von Facebook wecken werden. Die nun erlassene Anordnung bezieht sich auf die Weiterverarbeitung von WhatsApp-Nutzerdaten und richtet sich an die Adresse von Facebook. Die weltweite Kritik gegen die neuen Nutzungsbedingungen sollte Anlass geben, den Zustimmungsmechanismus noch einmal grundlegend zu überdenken. Ohne Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer kann auf Dauer kein auf Daten gegründetes Geschäftsmodell erfolgreich sein.“

WhatsApp ist derweil der Meinung, dass die Anordnung der Hamburger Datenschutzbehörde auf einem Missverständnis beruht. So würde die neue Datenschutzrichtlinie lediglich die Optionen erklären, die Menschen haben, um einem Unternehmen auf WhatsApp eine Nachricht zu senden. Weiterhin würde man eine verbesserte Transparenz darüber geben wollen, wie Daten verarbeitet werden.

Kategorie: Allgemein

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