Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

| 13:02 Uhr | 2 Kommentare

Das Bundeskartellamt hat heute ein Verfahren gegen Apple wegen des Vorwurfs wettbewerbswidrigen Verhaltens im Zusammenhang mit dem App Store, seinen Produkten und anderen Dienstleistungen eingeleitet, heißt es in einer Pressemitteilung.

App Store, vorinstallierte Apps, ATT und mehr werden untersucht

Das heute angekündigte Verfahren gegen Apple soll klären, ob der Tech-Gigant aus Cupertino eine „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat und ob Apple durch sein Ökosystem den Wettbewerb erschwert.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, gab folgende Stellungnahme zum Ausgangsverfahren ab:

 „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat. Apple stellt Tablets, Computer und „Wearables“ her und vertreibt eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen. Neben verschiedenen Hardware-Produkten des Konzerns sind im Geschäftsbereich Services der App Store, die iCloud, AppleCare, Apple Music, Apple Arcade, Apple TV+ sowie weitere Dienstleistungen und Services zusammengefasst. Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen. Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.“

Die Behörde gibt an, dass sie, wenn sie feststellt, dass ein Unternehmen marktübergreifend von Bedeutung ist, diesem Unternehmen verbieten kann, „wettbewerbsgefährdende Praktiken“ anzuwenden.

Das Bundeskartellamt sagt, dass es „verschiedene Beschwerden gegen potentiell wettbewerbsgefährdende Praktiken“ erhalten hat, insbesondere im Zusammenhang der Einführung des ATT-Frameworks (App Tracking Transparency). Im April reichten neun Industrieverbände, die Unternehmen wie Facebook und den Axel Springer-Verlag repräsentieren, eine Kartellbeschwerde bei der Behörde ein, in der sie behaupten, dass Apples ATT-Framework den Verlegern und ihren Geschäftsergebnissen ernsthaft schaden würde, da es eine Bedrohung für ihr Geschäft darstelle.

Laut der Pressemitteilung bezog sich eine weitere Beschwerde, die das Bundeskartellamt erhielt, auf die Vorinstallation von Apples eigenen Apps auf den Geräten. Das Amt verweist direkt auf § 19a des deutschen Wettbewerbsgesetzes, der besagt, dass der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen verboten ist, als eine mögliche Klausel, gegen die Apple verstoßen könnte.

Das Bundeskartellamt listet auch laufende Streitigkeiten über Apples In-App-Kaufsystem auf, das dem Unternehmen eine 30-prozentige Provision auf getätigte App Store-Käufe einräumt, sowie die Einschränkung, dass Apps auf Apple-Geräten nur über den unternehmenseigenen App Store und nicht über andere App-Marktplätze von Drittanbietern vertrieben werden dürfen.

Kategorie: Apple

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2 Kommentare

  • Gast1

    Ich frage mich ernsthaft ob die überhaupt noch wissen was sie tut….das gilt für alle Klagen weltweit.
    Wird hier noch an den Kunden gedacht oder geht es nur um das mögliche zusätzliche Geld.
    1. Vorinstallierte Apple Apps
    Die muss Apple jetzt entfernen und die Firmen die dann Ersatz dafür programmieren machen das
    natürlich völlig kostenlos oder das Apple Produkt soll billiger werden ….? haha
    2. Tracking
    Wie kann es sein das sich das Kartellamt überhaupt dafür interessiert, ist überhaupt nicht Ihre Baustelle.
    ( zudem gibt es bei 25% Marktanteil kein Monopol )
    Wie würde man das danach dem Kunden verkaufen …ihr müsst euch damit abfinden das es Subjekte gibt
    die mit euren Daten Geld verdienen , fürt zwangsläufig zu mehr Steuern und die Geheimdienste freuen sich.
    3.App Store Gebühr
    Das Kartellamt sollte sich dann mal um den Wasserpreis , Strom und Benzin ( Staatsmonopol )
    kümmern. Da sind 30% von Apple als Gebühr ( die eh nur noch Firmen über 1 Mio Umsatz bezahlen ) ja Kinderkram.
    Ein weiterer App Store macht einen sicheren Bereich wie es gerade ist zu zu einem 2.Android Store mit all
    seinen schwächen.

    21. Jun 2021 | 18:10 Uhr | Kommentieren
  • Magic21

    Eine wettbewerbsgefährdende Praxis, ist es also wenn man den Kunden und seine Privatsphäre/Daten schützt.

    Ja, es unterbindet Möglichkeiten bei Konzernen wie Facebook und AxelSpringer (mir kommen die Tränen)…. aber darüber sollte einzig und alleine der User/Konsument entscheiden. Wenn Apple dafür tools anbietet, dann ist es das mindeste. Stattdessen, beschwere man sich aber weil man den Konsument nicht mehr weiter melken/ausbeuten kann.

    Verkehrte Welt.

    21. Jun 2021 | 20:37 Uhr | Kommentieren

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