Apple App Store: In-App-Links zu externen Zahlungsoptionen müssen bis zum 9. Dezember erlaubt werden

| 10:55 Uhr | 4 Kommentare

Über den Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games haben wir in den letzten Wochen und Monaten ausführlich berichtet. Epic Games war mit seinem Versuch, Apple zu zwingen, App Stores von Drittanbietern unter iOS zuzulassen, weitgehend gescheitert. Die zuständige Richterin Yvonne Gonzalez Rogers entschied jedoch, dass Apple den Entwicklern nicht länger verbieten darf, Nutzer auf externe Zahlungssysteme umzuleiten. Wie The Verge berichtet, hat die Richterin nun den Antrag von Apple abgelehnt, die Umsetzung einer dauerhaften Unterlassungsverfügung zu verzögern. Apple muss somit bis zum 9. Dezember entsprechende Möglichkeiten realisieren.

Richterin vermutet Verzögerungstaktik

Als Teil des Urteils im Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games verlangt Richterin Gonzalez Rogers von Apple, dass Entwickler In-App-Links zu externen Webseiten hinzufügen dürfen, um so den Weg für alternative Zahlungsoptionen zu ebnen. So sollen Entwickler Apples In-App-Kaufsystem leichter umgehen können, wenn sie es denn wollen.

In der ursprünglichen Entscheidung wurde Apple eine Frist von 90 Tagen eingeräumt, um die Änderungen umzusetzen. Im Oktober stellte Apple einen Antrag auf mehr Zeit. Das Unternehmen aus Cupertino wollte mit der Umsetzung der neuen App Store-Funktionen warten, bis alle Berufungen im Rechtsstreit abgeschlossen sind.

Apples Antrag wurde jetzt abgelehnt. Somit gewährt die Richterin Apple keine zusätzliche Zeit, um die geforderten App Store-Funktionen hinzuzufügen, so dass die Änderungen bis zum 9. Dezember vorgenommen werden müssen. Nach dem Wortlaut des ursprünglichen Urteils ist es Apple untersagt, Entwickler daran zu hindern, „in ihre Apps und deren Metadaten Schaltflächen, externe Links oder andere Handlungsaufforderungen aufzunehmen, die Kunden zu Kaufmechanismen führen“.

Apple versuchte zu argumentieren, dass eine Änderung der App Store-Regeln „das sorgfältige Gleichgewicht zwischen Entwicklern und Kunden, das der App Store bietet, stören könnte“, was zu einem irreparablen Schaden für Apple und die Verbraucher führen würde – aber dieses Argument war nicht erfolgreich. Apple war auch mit seinem Argument nicht erfolgreich, dass das Unternehmen mehr Zeit brauche, um „die komplexen und sich schnell entwickelnden rechtlichen, technologischen und wirtschaftlichen Fragen“ zu klären, die die geforderte Änderung mit sich bringen würde.

Richterin Gonzalez Rogers sagte, Apple wolle „eine unbefristete Aussetzung ohne die Auflage, sich um die Einhaltung zu bemühen“, und es gebe „mehrere Möglichkeiten“ für Apple, die Verfügung zu erfüllen und gleichzeitig die Nutzer zu schützen. Gonzalez Rogers sagte auch, dass App-Entwickler die Möglichkeit haben sollten, das In-App-Kaufsystem oder ein anderes System zu verwenden. „Verbraucherinformation, Transparenz und Wahlmöglichkeiten für die Verbraucher liegen im Interesse der Öffentlichkeit“, erklärte sie abschließend.

Kategorie: Apple

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4 Kommentare

  • Peter

    Werd ich trotzdem nicht nutzen. Ich bezahle nur über Apple direkt oder gar nicht! Fremde Bezahlsysteme sind für mich auf dem iPhone tabu!

    10. Nov 2021 | 15:08 Uhr | Kommentieren
    • TechnikDieBegeistert

      Sehe ich genauso. Deshalb hat man doch Apple und PayPal um sich nicht bei etlichen Anbietern anmelden und seine Daten verteilen zu müssen. Solange die das nur optional anbieten dürfen, soll es mir recht sein.

      10. Nov 2021 | 16:05 Uhr | Kommentieren
  • Magic21

    die deutliche Mehrheit der Apple-User werden nicht bei ihrer Bezahlung den umständlichen und unsicheren Weg wählen. Die Richterin glaubt angeblich zu wissen, dass es sich um ein Interesse der Verbraucher handelt. Aber übersieht, dass es das Interesse von Konzernen wie Epic/Spotify/Google ist, um mehr Gewinne zu erzielen oder gleichzeitig an die Daten der Verbraucher zu kommen.

    Wahlmöglichkeit schön und gut, aber die hat jeder Verbraucher. Wem seine Daten nicht wichtig sind, greift zu einen Android-Gerät statt zu Apple. Nutzt Google statt duckduckgo usw.

    Wo wird das Interesse das Verbrauchers berücksichtig, wenn es um App-tracking geht? Um Werbung im Brower oder auf dem OS? Die Datenkraken haben narrenfreiheit. Grotesk.

    10. Nov 2021 | 16:58 Uhr | Kommentieren
  • Danlow

    Ich bin überrascht, dass hier die Meinung so pro Apple ausfällt.
    Ich habe bei dem Thema keine eindeutige Präferenz, obwohl ich im Zweifel für einige Cent oder Euro mehr auch lieber über Apple etwas kaufe, da ich hier daran glaube, dass meine Daten einigermaßen sicher sind und diese mit Gewissheit nicht aktiv weiterverkauft werden.

    11. Nov 2021 | 1:25 Uhr | Kommentieren

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