App Store-Monopolklage von Bundesgericht abgewiesen – Urteil ist ein wichtiger Sieg für Apple

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Eine Sammelklage, in der Apple ein App Store-Monopol vorgeworfen wurde, ist von einem Bundesrichter in einem 34-seitigen Urteil abgewiesen worden. Ein Teil des Urteils besagt im Wesentlichen, dass die Kläger ihren Fall nur unzureichend dargelegt haben. Ein anderes Element versetzt Apple möglicherweise in eine starke Position, wenn es darum geht, andere kartellrechtliche Fälle gegen den App Store zu verteidigen.

Fotocredit: Apple

App Store-Monopolklage abgewiesen

Die Klage wurde von den Entwicklern von Coronavirus Reporter geführt, deren App von Apple nicht für den App Store zugelassen wurde.

Die Entwickler behaupteten, Apple habe seine Monopolmacht genutzt, um Coronavirus Reporter aus dem App Store auszuschließen, um seine eigenen „institutionellen Partner“ zu begünstigen. Apple lehnte die Software aufgrund einer Richtlinie ab, die Covid-bezogene Apps verbietet, sofern sie nicht von einer anerkannten Gesundheitseinrichtung wie einer Regierungsbehörde oder einer medizinischen Einrichtung eingereicht werden.

Coronavirus Reporter und seine Mitkläger beantragten eine einstweilige Verfügung, die Apple vorübergehend daran hindern sollte, bestimmte Apps aus dem App Store auszuschließen und von den Entwicklern eine jährliche Gebühr von 99 US-Dollar für die Einreichung im App Store zu verlangen.

In einer 34-seitigen Entscheidung, die am Dienstag veröffentlicht wurde, wies der US-Bezirksrichter Edward Chen den Antrag auf eine einstweilige Verfügung als gegenstandslos zurück und wies die Klage ab. Ein wesentlicher Teil des Urteils bestand darin, dass die Klage den Markt, in dem Apple ein Monopol innehaben soll, nicht richtig definiert hat.

Der Richter ging sogar noch weiter und entschied, dass selbst in Fällen, in denen Apple unbestreitbar eine Monopolstellung innehat, dies nicht unbedingt einen Verstoß gegen das Kartellrecht darstellt.

„Die meisten der identifizierten Märkte sind Single-Brand-Märkte, in denen Apple von Natur aus und notwendigerweise der einzige Teilnehmer ist“, schrieb Chen. Der Richter sagte, die Entwickler hätten keine Fakten vorgebracht, die eine „extrem seltene“ Feststellung rechtfertigen würden, dass ein „Single-Brand-Markt“ einen kartellrechtlichen Anspruch begründet […]“.

Das Urteil stärkt Apples Position in vergleichbaren Rechtsfällen. Die Kläger planen jedoch, in Berufung zu gehen und ihre Schadenersatzforderung in Höhe von 200 Milliarden US-Dollar durchzusetzen.

(via Courthouse News)

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