Handy- und Internetvertrag: Das ändert sich ab sofort für Verbraucher

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Bereits im Mai 2021 hatte der Bundesrat ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen, das jetzt in Kraft tritt. Ein Highlight der neuen Richtlinien ist die Vereinfachung der Kündigung von Handy- und Internetverträgen. Insbesondere die Tatsache, dass ihr euch nicht mehr mit verpassten Fristen herumschlagen müsst, kommt den Kunden entgegen. Wir zeigen euch heute, was sich für den Endverbraucher ändert und schauen uns bei der Gelegenheit die neuen Möglichkeiten zum Vertragswechsel an, bei dem ihr schnell Geld sparen könnt. So bietet o2 beispielsweise derzeit einen 100 Euro Wechselbonus an. Checkt euren Vertrag und sichert euch schnell und bequem den Wechselbonus.

Mehr Rechte für alle Verbraucher

Ab dem 1. Dezember sind einige Neuerungen im Rahmen des TKG in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen der neuen Novelle gehören kürzere Kündigungsfristen bei automatischer Vertragsverlängerung und Entschädigungen bei Telefon- sowie Internetausfällen. Und das Beste hierbei ist, dass die neuen Richtlinien auch für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden, gilt. Ihr könnt somit sofort von den Vorteilen Gebrauch machen.

Vertragslaufzeit: Kündigung einfacher möglich

Bisher waren wir es gewohnt, dass wenn beispielsweise ein Handyvertrag vor dem Ende der Mindestlaufzeit nicht rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde, sich dieser automatisch um ein Jahr verlängert. Das ist besonders ärgerlich, da ab diesem Zeitpunkt oft die für die Vertragslaufzeit gewährten Rabatte wegfallen.

Durch die neue Regelung können Verbraucher schneller und unkomplizierter den Tarif oder Anbieter wechseln. Egal ob neu abgeschlossen oder ein bereits laufender Tarif für Internet, Festnetz oder Handy: Nach Ablauf der bei Vertragsabschluss festgelegten Frist könnt ihr das Verhältnis jederzeit mit einem Monat Vorlauf beenden.

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Mehr Informationen

Die 24 Monate Mindestlaufzeit und damit oft günstigeren Konditionen können immer noch angeboten werden. Der Anbieter muss alternativ jedoch auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten anbieten. Zudem muss euch der Anbieter zum Ende der Mindestlaufzeit darauf aufmerksam machen, dass diese bald endet. Der Hinweis ändert aber nichts daran, dass ihr den Vertrag jetzt nach der Mindestlaufzeit monatlich kündigen könnt. Zur Hinweispflicht gehört zudem, dass euch der Anbieter künftig einmal im Jahr schriftlich darüber informieren muss, wenn es für euren Tarif mittlerweile bessere Konditionen gibt.

Falls der Anbieter den Vertrag einseitig ändert, könnt ihr sofort kündigen, in der Regel ohne Kosten oder eine Kündigungsfrist. Die Kündigung muss innerhalb von drei Monaten, nachdem ihr über die Änderung informiert wurdet, erfolgen. Beendet wird das Vertragsverhältnis jedoch frühestens zum Zeitpunkt, an dem die Änderung in Kraft tritt.

Ausfallentschädigung: Wenn Telefon und Internet gestört sind

Verbraucher haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine unverzügliche und unentgeltliche Beseitigung der Störung, wenn ein Telefon-, Internetanschluss, Mobilfunkempfang, Fernseh- oder Rundfunkanschluss gestört ist.

Kann der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er euch spätestens am Folgetag darüber informieren, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

Kann euer Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen oder er versäumt einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, könnt ihr gegebenenfalls ab dem Folgetag sogar eine gesetzliche Ausfallentschädigung verlangen, sofern ihr die Verzögerung nicht zu verantworten habt. Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn euer Telefon/Mobilfunk oder Internet komplett ausgefallen ist und keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt wird.

Anbieterwechsel: o2 mit 100 Euro Wechselbonus

Bessere Qualität, günstigere Preise oder einfach ein neuer Wohnort – es gibt verschiedene Gründe, die für einen Wechsel des Telekommunikationsanbieters sprechen.

Im Rahmen des TKG ist künftig euer neuer Anbieter dafür verantwortlich, den Wechsel zu koordinieren. Auch bei der Rufnummermitnahme gibt es eine willkommene Neuerung. So könnt ihr euere Rufnummer weiterhin zum neuen Anbieter mitnehmen. Das war in der Regel bisher mit Mehrkosten verbunden, die nun endlich wegfallen. Die Rufnummernmitnahme ist somit ab sofort generell kostenlos.

Unser Tipp: Checkt jetzt euren Vertrag und wechselt vorzeitig. Solltet ihr eure Kündigung verpasst haben, so stellt diese jetzt kein Problem mehr da. Habt ihr die eigentliche Kündigungsfrist verpasst, so müsst ihr jetzt kein Jahr mehr warten.

Um euch den Wechsel besonders schmackhaft zu machen, bietet euch o2 derzeit 100 Euro Wechselnbonus an. Wechselt ihr von einem Wettbewerbskunden zu o2, so sichert ihr euch 100 Euro Wechselbonus. Schneller kann man keine 100 Euro verdienen.

Kategorie: Apple

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