Am heutigen 01. März 2022 treten neue Regelungen in Verbindung mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft. So werden Verbrauchter zukünftig besser vor überlangen Vertragsverlängerungen geschützt. Auch ein neuer Kündigungs-Button im Internet ist beschlossene Sache.
Gesetz für faire Verbraucherverträge: neue Regelungen treten heute in Kraft
Die Rechte von Verbrauchern werden durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge stärker geschützt und so treten heute verschiedene willkommene Neuregelungen in Kraft. Verfügt ihr über Verträge für Smartphones, Streaming-Dienste, Musikunterricht, Zeitschriften-Abos Fitness-Studios und Co., so gelten ab sofort neue Regelungen.
Oftmals versuchen Anbieter ihre Kunden mit automatischen Vertragsverlängerungen dauerhaft bzw. für eine verhältnismäßig lange Zeit an sich zu bringen. Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz schiebt diesem Vorgehen einen Riegel vor. Zukünftig sind bei vielen Verträgen stillschweigende Vertragsverlängerungen in AGB nur noch dann zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und gleichzeitig Verbraucher eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat erhalten. Für Verträge, die vor dem 01. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Bei Handy-Verträgen halten die Neuregelungen bereits seit dem 01. Dezember 2021 (wir berichteten).
Eine weitere Neuerung betrifft die Kündigungsfrist von von Verträgen – zum Beispiel für den Trainingsunterricht im Fitnessstudio.. Anstatt der bisher möglichen 3 Monate, können ihr zukünftig Verträge bereits mit einer Frist von maximal 1 Monat vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit kündigen.
Die nächste Stufe des Gesetzes trifft übrigens am 01. Juli 2022 in Kraft. Dann wird der Kündigungs-Button für viele Beträge verpflichten. Dieser soll das Kündigen von langfristigen Verträgen, wie beispielsweise Handyverträgen, einfacher machen. Nach dem Drücken des Buttons muss unmittelbar eine elektronische Eingangsbestätigung, z.B. per Mail, erfolgen. Dann entfallen auch Aussagen wie „Ihre Kündigung? Haben wir nie erhalten!“
Eine guten Überblick über die verschiedenen Neuerungen findet ihr bei der Verbraucherzentrale.
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