EU will Kinder besser vor sexueller Gewalt im Internet schützen

| 17:33 Uhr | 2 Kommentare

Es gab bereits Gerüchte, dass die EU diese Woche einen Gesetzesentwurf veröffentlichen wird, der Technologieunternehmen wie Apple und Google dazu verpflichten könnte, illegale Bilder von Kindesmissbrauch auf ihren Plattformen zu identifizieren, zu entfernen und den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Jetzt gibt die Europäische Kommission offiziell bekannt, dass es entsprechende Maßnahmen geben soll.

Neue Regeln, um den sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu verhindern

Wie die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung erklärt, wurden weltweit 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, auf denen sexueller Missbrauch von Kindern zu sehen ist – dabei werden viele Fälle gar nicht erst gemeldet. Der Trend ist erschreckend. So stellte die Stiftung Internet Watch fest, dass die Zahl der Berichte über bestätigten sexuellen Kindesmissbrauch im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 64 Prozent gestiegen ist.

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass die freiwilligen Maßnahmen einiger Tech-Unternehmen sich bisher als „unzureichend“ erwiesen haben, um den zunehmenden Missbrauch von Online-Diensten zum Zwecke der Verbreitung von Inhalten über sexuellen Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Deshalb will die Kommission die Erkennung solchen Materials zur Pflicht machen.

Die von der EU vorgeschlagenen Regeln würden die Unternehmen verpflichten, entdecktes Material über sexuellen Missbrauch von Kindern in ihren Diensten zu erkennen, zu melden und zu entfernen – ähnlich wie es Apple ursprünglich mit seiner geräteinterner CSAM-Erkennung geplant hatte, es jedoch aufgrund der Kritik an dem System zurückgestellt hatte.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission sieht ein einheitliches Konzept für die Aufdeckung und Meldung von sexuellem Kindesmissbrauch vor, unterstützt die Arbeit der Behörden und soll die Bemühungen der EU um Prävention und Hilfe für die Opfer verstärken. Nachfolgend ein Auszug der Maßnahmen, die von der EU derzeit in Erwägung gezogen werden:

  • Verpflichtung der Diensteanbieter zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet durch Risikobewertung und -minderung und, falls erforderlich, Erlass gezielter Anordnungen zur Aufdeckung, Meldung und Beseitigung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet
  • Einführung strenger Sicherheitsvorkehrungen für die Aufdeckung: Unternehmen, die eine Aufdeckungsanordnung erhalten haben, können nur Inhalte aufspüren, die von der EU-Zentralstelle bereitgestellte Indikatoren zur Identifizierung von sexuellem Kindesmissbrauch verwenden, die auf der Grundlage von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet erstellt wurden, der zuvor von zuständigen unabhängigen Behörden oder einem Gericht in den Mitgliedstaaten festgestellt wurde. Es ist also nicht dem Anbieter überlassen, zu bestimmen, was in der EU illegal ist.
  • Schaffung einer neuen EU-Agentur zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern: Die EU-Zentralstelle zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern wird eine Datenbank mit Indikatoren unterhalten, die im Sinne der EU-Vorschriften eine zuverlässige Identifizierung von Materialien, betreffend den sexuellen Missbrauch von Kindern und die Anwerbung von Kindern ermöglichen.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Regeln findet ihr auf der Webseite der Europäischen Kommission.

2 Kommentare

  • Gast1

    Keine Ahnung was die Ideen hinter all dem sind aber……
    sollte man nicht zu allererst mal die peinlichen Strafen und
    die Vorgehensweise der Polizei ändern bevor man wieder die
    Bevölkerung nervt . Bitte Gesetze dahingehend ändern das
    Kindesmissbrauch auch geahndet wird das Straftäter nicht
    nach kurzer Zeit wieder frei rumlaufen und ihnen der Zugang
    zu Kindern lebenslänglich gesperrt wird. Kauf von Pornomaterial
    mit Gefängnus nicht unter 2 Jahren bestraft wird. Das die Polizei
    bei einfacher Beweislast bereits auf Computer und Datenmaterial
    zugreifen darf und nicht mit leeren Händen wieder geht weil bei
    der Durchsuchung schon der Anwalt die Tür aufmacht.
    Wenn ich einen Mörder erst anrufen muss das er gleich verhaftet
    wird ….is klar oder.
    Schlimm was da alles passiert mit Kindern aber jetzt die Privatsphäre
    von Millionen Menschen zu opfern , das geht zuweit und bringt auch
    nichts . Aber die Kinder als Grund vorschieben geht auch nicht.
    Hausaufgaben erstmal machen bevor jeder Bürger der EU unter
    Generalverdacht gestelltwird.

    11. Mai 2022 | 18:15 Uhr | Kommentieren
  • LoudHoward

    Seit wann verhindert massenuebwachung Straftaten?

    12. Mai 2022 | 6:36 Uhr | Kommentieren

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