Apple AR/VR-Headset: „realityOS“ Marken-Timing eine rechtliche Anforderung, nicht (unbedingt) ein WWDC-Hinweis

| 15:55 Uhr | 0 Kommentare

Gestern haben wir uns eine interessante Apple-Markenanmeldung angeschaut, die zu Spekulationen eingeladen hat. Die Rede ist von der Marke „realityOS“ – Apples zukünftiges Betriebssystem für AR/VR-Headsets. Die Vermutungen gehen so weit, dass Apple womöglich bereits am kommenden Montag auf der WWDC sein erstes Mixed-Reality-Headset vorstellen wird. Nun versucht 9to5Mac etwas Wind aus den Gerüchte-Segeln zu nehmen und erklärt, dass die Anmeldung womöglich gar nichts mit der WWDC zu tun haben könnte.

Zeigt Apple auf der WWDC sein neues Mixed-Reality-Headset?

Der Entwickler Parker Ortolani hat uns einige gute Argumente geliefert, dass sich Apple mit der Anmeldung der Marke „realityOS“ auf die Präsentation seines ersten Mixed-Reality-Headset vorbereitet. Das Timing passt anscheinend perfekt für eine Vorstellung auf der WWDC am 6. Juni.

Obwohl Apple versucht hat, seine Spuren zu verwischen, gibt es keinen Mangel an Beweisen, dass „realityOS“ zu Apple gehört. Mehrere Verweise auf „realityOS“ wurden in App Store Logs entdeckt, was darauf hindeutet, dass dies der Name des Betriebssystems für das Headset sein wird. Die Tarnfirmen, die für die Markenanmeldungen verantwortlich sind, konnten ebenfalls mit Apple in Verbindung gebracht werden. Bleibt nur die Frage offen, wann wir das neue Headset zu Gesicht bekommen.

Geht es nach 9to5Mac, müssen wir uns womöglich noch länger gedulden. Passend hierzu gehen viele Analysten davon aus, dass Apple den Release des Headsets für nächstes Jahr plant. Der heiß diskutierte Präsentationstermin auf der WWDC könnte in diesem Fall etwas zu früh sein.

Doch wie kommt es überhaupt zu der Annahme, dass Apple sein Headset auf der WWDC zeigen könnte? Wie bereits erwähnt, würde das Timing stimmen. So wird in der weiterführenden Anmeldung der Marke „realityOS“ der 8. Juni als Stichtag angegeben – also zwei Tage nach der WWDC-Keynote. Normalerweise reicht Apple Marken für Produkte, die auf der WWDC angekündigt werden, ein oder zwei Tage nach der Keynote ein.

Laut 9to5Mac soll dieses Datum jedoch ein Zufall sein. So wies ein Anwalt darauf hin, dass die Frist eigentlich eine gesetzliche Vorschrift ist. Der nicht näher genannte Anwalt erklärt:

„Ein Anwalt hier. Es ist eine gesetzliche Frist. Die Paris Convention schreibt vor, dass alle ausländischen Anmeldungen, die auf einer Erstanmeldung in einem Verbandsland beruhen, innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der Erstanmeldung eingereicht werden müssen.“

Da die ursprüngliche Anmeldung der Marke am 8. Dezember letzten Jahres eingereicht wurde, muss Apple die Anmeldungen im Rest der Welt bis spätestens 8. Juni 2022 einreichen. Damit konnte Apple keinen späteren Termin wählen für die Markenanmeldung in weiteren Ländern. Das schließt natürlich eine Vorstellung auf der WWDC nicht aus, aber dennoch wird das Argument durch die gesetzliche Vorgabe etwas entkräftet. Somit bleiben wir gespannt und lassen uns gerne auf der Keynote überraschen.

Kategorie: Apple

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