Digital Markets Act verabschiedet: Apple könnte gezwungen werden, andere App Stores zuzulassen

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Die europäischen Gesetzgeber haben grünes Licht für kartellrechtliche Änderungen gegeben, die auf die Selbstvermarktung von Apple und anderen großen Technologieunternehmen abzielen. Dazu gehört auch die Tatsache, dass die Nutzung alternativer App Stores nicht mehr untersagt werden darf.

„Digital Markets Act“ und „Digital Services Act“

Nach monatelangen Verhandlungen und mehr als anderthalb Jahren nach dem Vorschlag hat das Europäische Parlament die endgültigen Fassungen des „Digital Markets Act“ (DMA) und des „Digital Services Act“ (DSA) verabschiedet.

Das am Dienstag von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments ratifizierte DMA ist ein Regelwerk, das gegen kartellrechtswidriges Verhalten vorgeht, mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern. Den „Gatekeepern“ werden Verpflichtungen auferlegt, um „ein faireres Geschäftsumfeld und mehr Dienstleistungen für die Verbraucher zu gewährleisten“, so das Europäische Parlament. Zu diesen Regeln gehört die Erlaubnis für Dritte, mit Diensten zu „interoperieren“, indem sie beispielsweise anderen Unternehmen die Zusammenarbeit mit Apples Nachrichtenplattform ermöglichen.

Außerdem wird es Geschäftskunden ermöglicht, auf Daten zuzugreifen, die sie auf einer Plattform generiert haben, um Werbung zu machen und Verträge mit Kunden außerhalb der Plattformen zu schließen.

Drittanbieter App Stores

Plattformen, wie die von Apple betriebenen, werden daran gehindert, ihre eigenen Dienste und Produkte in den allgemeinen Suchergebnissen besser zu platzieren. Sie dürfen Nutzer auch nicht mehr daran hindern, vorinstallierte Software oder Apps einfach zu deinstallieren oder auf App Stores von Drittanbietern zuzugreifen.

Der letztgenannte Punkt könnte sich stark auf Apple auswirken, da das Unternehmen wiederholt dafür gekämpft hat, dass der App Store als einziger Store auf Apple-Geräten erhalten bleibt, auf den Verbraucher problemlos zugreifen können.

Schnelles handeln bei illegalen Inhalten

Der DSA, der die Nutzung der von Unternehmen gesammelten Nutzerdaten für kommerzielle Zwecke einschränkt und Plattformen dazu zwingt, Nutzerinhalte zu überwachen, um Falschinformationen und Hassreden zu unterbinden, wurde ebenfalls angenommen.

Diese Regeln verpflichten die Plattformen, bei illegalen Inhalten schnell zu handeln und gleichzeitig die Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit und den Datenschutz, zu wahren. Außerdem gibt es Regeln für eine „verstärkte Rückverfolgbarkeit und Kontrolle von Händlern auf Online-Marktplätzen“, für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht der Plattformen sowie für das Verbot irreführender Praktiken und bestimmter Arten von Werbung.

DSA und DMA sind zwar verabschiedet, werden aber erst nach der endgültigen Genehmigung durch die 27 EU-Mitgliedstaaten rechtskräftig, wobei dies normalerweise eine Formsache ist. Somit ist damit zu rechnen, dass die Regelungen im kommenden Jahr in Kraft treten.

Die Nichteinhaltung der Regeln könnte für die betroffenen Unternehmen kostspielig werden. Nach Marktuntersuchungen wäre die Europäische Kommission befugt, Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens (herangezogen wird das vorangegangene Geschäftsjahr) zu verhängen, bei wiederholter Nichteinhaltung sogar bis zu 20 Prozent.

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