Verbraucherzentrale NRW verklagt Telekom, Vodafone und o2

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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat bekannt gegeben, dass man eine Klage gegen die Telekom, Vodafone und Telefónica (o2) eingereicht hat, da die Mobilfunkanbieter „Positivdaten“ ihrer Kundschaft ohne deren Einwilligung an Wirtschaftsauskunfteien weitergegeben haben.

Wegen Datenweitergabe: Klage gegen Telefónica, Telekom und Vodafone

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht in der Weitergabe von „Positivdaten“ durch die Telekom, o2 und Vodafone ohne die Einwilligung von Kunden an Wirtschaftsauskunfteien einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Vorausgegangen waren erfolglose Abmahnungen gegen die drei Mobilfunkanbieter., nun wurde Klage eingereicht.

„Positivdaten“ sind z. B. Informationen darüber, wann mit wem wie viele Verträge geschlossen wurden. Bei „Negativdaten“ handelt es sich um Daten, die z. B. Zahlungsrückstände beinhalten.

Es heißt

Gegenstand der an Wirtschaftsauskunfteien übermittelten Positivdaten sind regelmäßig Informationen zu bestehenden Verträgen, also z.B. wann mit wem ein Vertrag geschlossen wurde oder wie viele Verträge eine Person insgesamt abgeschlossen hat. Im Gegensatz zu Negativdaten, die nicht vertragsgemäßes Verhalten beinhalten können – wie z. B. unbezahlte Rechnungen – haben sich betroffene Personen vor der Übermittlung von Positivdaten nichts zuschulden kommen lassen. Wenngleich auf den ersten Blick harmlos, sind auch Positivdaten dennoch schützenswert: Aus den von Verbraucher:innen getroffenen Entscheidungen, wie beispielsweise der Anzahl der abgeschlossenen Verträge oder häufigen Vertragswechseln, können Unternehmen Konsequenzen ziehen – und die Betroffenen im Hinblick auf zukünftige Verträge als nicht vertrauenswürdig einstufen.

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