Bundeskartellamt stellt Apple unter verschärfte Wettbewerbsaufsicht

| 21:35 Uhr | 4 Kommentare

Das Bundeskartellamt hat die Tür für Maßnahmen zur Einschränkung von Apple geöffnet, nachdem die Behörde entschieden hat, dass der US-Tech-Gigant aufgrund seiner Marktdominanz für solche Maßnahmen in Betracht kommt.

Apple unter Beobachtung

Wie wir bereits berichtet haben, hat das Bundeskartellamt ein Auge auf Apple geworfen. In einem Verfahren sollte geklärt werden, ob das Unternehmen eine „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ hat und ob Apple durch sein Ökosystem den Wettbewerb erschwert.

Nun teilte das Bundeskartellamt mit, dass das Unternehmen aus Cupertino nach § 19a des deutschen Wettbewerbsgesetzes (GWB) eine „wirtschaftliche Machtposition“ auf verschiedenen Märkten innehat, die „Verhaltensspielräume eröffnet, mit denen es diese Position ohne hinreichende wettbewerbliche Kontrolle weiter konsolidieren, ausweiten oder auf sonstige Weise zum eigenen Vorteil nutzen kann.“

Auf der Grundlage der Entscheidung der Regulierungsbehörde kann diese nun gezielt gegen wettbewerbsgefährdende Praktiken vorgehen und diese wirksam unterbinden. Apple erklärte, dass man weiterhin mit dem Kartellamt zusammenarbeiten werde, um dessen Bedenken zu verstehen. Dennoch beabsichtigt das Unternehmen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

„Die Bezeichnung (des Kartellamts) stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar und schmälert den Wert eines Geschäftsmodells, das den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stellt“, sagte ein Apple-Sprecher in einer per E-Mail an Reuters gesendeten Erklärung.

Das Bundeskartellamt hat bereits die Google-Muttergesellschaft Alphabet und den Facebook-Eigentümer Meta zu Unternehmen erklärt, die für den Wettbewerb auf den Märkten von größter Bedeutung sind und damit für eine weiterführenden Beobachtung infrage kommen. Zu Microsoft wurde ebenfalls eine Prüfung eingeleitet.

Apples Tracking-Regelungen für Dritt-Apps

Das Bundeskartellamt merkt bei der Gelegenheit an, dass auch Apples Tracking-Regeln untersucht werden. Das App Tracking Transparency Framework wurde von Apple im April 2021 eingeführt. Darin wird das Tracking von Nutzern durch Dritt-Apps, in dem von Apple definierten Sinn, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wie Apple erklärte, sollen die Anti-Tracking-Maßnahmen es den Nutzern ermöglichen, selber zu entscheiden, ob sie von Apps „verfolgt“ werden können.

Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten können insbesondere für Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz haben, wenn sie auf Geschäftsmodelle setzen, bei denen Apps kostenlos, aber dafür werbefinanziert verfügbar gemacht werden. Die Behörde erklärte, dass die Regeln Apples eigene Produkte begünstigen und andere Unternehmen negativ beeinflussen könnten.

Kategorie: Apple

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4 Kommentare

  • Gast1

    Das Kartellamt meint….
    ich wusste gar nicht das dieses Amt eine eigene Meinung hat. Eigentlich wird ihnen dich gesagt was sie tun müssen oder irre ich mich. Was könnte also für das Kartellamt von Bedeutung sein was sie kontrollieren müssen ? Mir fällt da nur ApplePay ein , dass haben in Deutschland aber die Sparkassen vetbockt. Der App Store ist eine große Sache und weltweit aber nichts was eine Firma in Deutschland betrifft . AppleMusik , nö da müsste sich Schweden mehr äußern oder sollen wir helfen. Handys und PC nö , da haben wir auch nix.
    Also warum das Kartellamt , wegen den Nutzerdaten . Da bewegt sich das Amt aber auf ganz dünnem Eis.
    Tracking erlauben durch das Kartellamt . Oha !

    05. Apr 2023 | 22:30 Uhr | Kommentieren
    • Peter

      Die haben doch da alle Langeweile…anders ist das nicht zu erklären. Immer dieses Gejammer wegen den Wettbewerb. Das nervt nur noch…

      06. Apr 2023 | 0:26 Uhr | Kommentieren
  • Danlow

    Das mit dem Tracking lässt Böses vermuten, was wirklich hinter der Entscheidung und dieser politiknahen Behörde steckt. Liebes Kartellamt: Ich habe Apple-Produkte WEGEN der DATENSICHERHEIT und möchte NICHT von meinem Handy AUSSPIONIERT werden! Danke!

    06. Apr 2023 | 2:51 Uhr | Kommentieren
  • Gast1

    Wenn ich schon diesen Satz lese kommt mir der Kaffee hoch.
    „ Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten können insbesondere für Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz haben.“

    Eine hohe Relevanz , na klar Zusatzeinnahmen durch meine Daten.
    Wenn ich besonders begeistert von einer App bin kann ich und nur ich die Trackingsperre aufheben. Aber wenn jeder machen kann was er will mit meinen Daten und ich keine Kontrolle mehr darüber habe entstehen so
    Firmen wie Google , Facebook und andere.
    Das sind meine Daten und wenn ein anderer sie nutzen möchte will ich A) es wissen und nicht wie üblich einfach tun B) ich entscheide ob und C) was getrackt werden darf.
    Und auf keinen Fall entscheidet das das Kartellamt oder ein Politiker der notorisch geldgeil ist.

    06. Apr 2023 | 9:56 Uhr | Kommentieren

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