Apples Transparenzbericht 1H/2022 informiert über Anfragen von Regierungen

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Die Themen Datenschutz und Privatsphäre nehmen eine immer größere Bedeutung in unserer Gesellschaft ein. Apple legt deswegen einen großen Wert auf die Transparenz, auch wenn es um Regierungsanfragen geht. Um zu dokumentieren, wie oft Regierungen und Behörden bei Apple anklopfen, veröffentlicht das Unternehmen regelmäßig den Transparenzbericht. Nun gibt Apple einen Einblick für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022

Transparenzbericht 1H/2022

Für das erste Halbjahr des Jahres 2022 zeigt der Bericht ähnliche Anfragemuster wie in früheren Zeiträumen. In erster Linie stammen diese Anfragen von Strafverfolgungsbehörden, die Kunden bei verlorenen oder gestohlenen Geräten und Betrugsermittlungen unterstützen. Die Aufschlüsselung ist wie folgt:

  • Asien-Pazifik: 3321 Anfragen, die 170.901 Geräte umfassen
  • Europa, Naher Osten, Indien und Afrika: 15.961 Anfragen, die 29.177 Geräte umfassen
  • Lateinamerika: 4080 Anfragen, die 15.953 Geräte umfassen
  • Vereinigte Staaten: 5660 Anfragen, die 235.362 Geräte umfassen

Die große Anzahl von Geräten pro Anfrage spiegelt wider, dass eine Anfrage mehrere Gerätekennungen enthalten kann. Eine hohe Anzahl von Geräten in einer einzigen Anfrage steht oft im Zusammenhang mit Vorfällen wie gestohlenen Gerätelieferungen.

Weltweit haben die Strafverfolgungsbehörden 5.980 Anfragen an Apple gerichtet, die sich auf mutmaßlich betrügerische Kreditkartenaktivitäten bezogen und 25.340 Geräte betrafen. Apple beantwortete 57 % dieser Anfragen. Darüber hinaus wurde das Unternehmen mit 14.005 kontobasierten Anfragen konfrontiert, bei denen der Verdacht auf unrechtmäßige Nutzung bestand. In über 83 % dieser Fälle wurden die Daten zur Verfügung gestellt.

Die Zahl der Anfragen zur nationalen Sicherheit der USA, einschließlich der Anfragen nach dem „Foreign Intelligence Surveillance Act“ und den „National Security Letters“, belief sich auf weniger als 499. Es wurden keine Anfragen zur Übermittlung von Massendaten gemeldet.

Der „Foreign Intelligence Surveillance Act“ (FISA) betrifft die Überwachungsaktivitäten der US-amerikanischen Nachrichtendienste im Ausland und die Überwachung von Personen, die in den USA wohnen, sowie von US-amerikanischen Unternehmen. „National Security Letters“ (NSLs) sind Anforderungen, die von US-Behörden, hauptsächlich vom FBI, gestellt werden, um Kommunikations- und Finanzdaten in nationalen Sicherheitsuntersuchungen zu erhalten, ohne vorher einen Gerichtsbeschluss einzuholen.

Sogenannte „Geofence Warrants“ sind in letzter Zeit in den Blickpunkt gerückt. Diese zielen nicht auf Einzelpersonen ab, sondern erfassen Daten von Geräten innerhalb einer bestimmten geografischen Region zu einer bestimmten Zeit. Solche Durchsuchungsbefehle können auch Daten von unschuldigen Personen erfassen, was zu Bedenken hinsichtlich einer zu weitreichenden Datenerfassung führt. Die Haltung von Apple ist klar. Das Unternehmen verfügt nicht über die erforderlichen Daten, um diesen Anfragen nachzukommen. Apple hat zwar 13 solcher Anfragen erhalten, konnte ihnen aber nicht nachkommen. Im Gegensatz zu einigen Konkurrenten vermeidet Apple die Erhebung von Daten, die für die Einhaltung von „Geofence Warrants“ notwendig wären.

Weitere detaillierte Einblicke in die weltweiten Anfragen der Strafverfolgungsbehörden erhaltet ihr im aktuellen Apple Transparenzbericht.

Kategorie: Apple

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