EU fordert Apple zur Öffnung für Smartwatches, Kopfhörern und VR-Headsets von Drittanbietern auf

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Mit dem Gesetz über Digitale Märke hat die EU Apple bereits gezwungen, seine Systeme zu öffnen. Dies scheint der Kommission jedoch noch nicht auszureichen und so fordert man Apple nun auf, sich weitreichend für vernetzte Geräte, wie z.B. Smartwatches, Kopfhörer und VR-Headsets, zu öffnen.

EU fordert Apple zur Öffnung für Smartwatches, Kopfhörern und Virtual-Reality-Headsets von Drittanbietern auf

Bereits im September hatte die EU ein Verfahren angekündigt, um Apple dazu zu bewegen, die Unterstützung für Geräte von Drittanbietern wie Smartwatches, Kopfhörer und VR-Headsets mit dem iPhone und iPad zu verbessern. Am gestrigen Tag übermittelte die Kommission ihre vorläufigen Ergebnisse an Apple, darunter den Maßnahmenentwurf, den Apple ergreifen sollte, um eine wirksame Interoperabilität mit iOS für vernetzte Geräte sicherzustellen.

Gleichzeitig rief man Bürger und Unternehmen auf, sich an der Diskussion zu beteiligen. Insbesondere begrüßt die Kommission Beiträge von Unternehmen, die direkt vom Umfang dieses Verfahrens betroffen sind. Rückmeldungen zu folgen Themen sind erwünscht: Benachrichtigungen, Hintergrundausführung, automatische Bluetooth-Audioumschaltung, Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen mit hoher Bandbreite, AirDrop, AirPlay, drahtlose Dateiübertragungen im Nahbereich, Media Casting, annäherungsgesteuertes Pairing, automatische WLAN-Verbindung und NFC-Funktionalität.

Exemplarisch blicken wir auf die Ausführungen zu den Benachrichtigungen. Die EU schreibt

iOS-Benachrichtigungen: Einer der Hauptzwecke vernetzter Geräte wie Smartwatches besteht darin, Benachrichtigungen zu empfangen und mit ihnen zu interagieren. Derzeit kann ein Benutzer nur auf der Apple Watch iOS-Benachrichtigungen empfangen, die Bilder, benutzerdefinierte App-Symbole oder andere Anhänge enthalten, umsetzbare Optionen zum Antworten auf iOS-Benachrichtigungen sehen und die Apps auswählen, deren Benachrichtigungen auf dem vernetzten Gerät angezeigt werden sollen. Gemäß den vorgeschlagenen Maßnahmen muss Apple vernetzten Geräten von Drittherstellern, wie Smartwatches, Zugriff auf dieselben Features und Funktionen von iOS-Benachrichtigungen gewähren, die auch für Apple-Produkte, wie die Apple Watch, verfügbar sind.

Ihr seht in welche Richtung das Ganze abzielt. Nun wartet die EU die Rückmeldungen seitens Apple und der Beteiligen ab um anschließend zu prüfen, inwiefern die vorgeschlagenen Maßnahmen angepasst werden sollten.

Parallel zur jüngsten Entwicklung seitens der EU-Kommission hat Apple das PDF-Dokument „It´s getting personal.“ veröffentlicht. Mit diesem geht das Unternehmen aus Cupertino darauf ein, wie der Missbrauch des Interoperabilitätsmandats des DMA private Informationen der Nutzer offenlegen könnte. Unter anderem betont Apple mit dem Dokument die mehr als 250.000 Programierschnittstellen, die es Entwicklern ermöglichen, die Funktionalitäten zu nutzen, die Apple entwickelt hat.

Apple hat Bedenken, dass eine weitreichende Interoperabilität große Gefahren für Nutzerdaten mit sich bringt. Als Beispiel führt Apple Meta an. So hat der FaceBook-Mutterkonzern mittlerweile bereits 15 Anfragen für potenziell weitreichenden Zugriff auf den Technologie-Stack von Apple gestellt. Sollten diese Anfragen wie gewünscht gewährt werden, würde dies den Schutz personenbezogener Daten verringern, den Apples Benutzer von ihren Geräten erwarten.

Wenn Apple all diesen Anfragen nachkommen müsste, könnten Facebook, Instagram und WhatsApp Meta ermöglichen, auf dem Gerät eines Benutzers alle Nachrichten und E-Mails zu lesen, jeden Anruf zu sehen, den er tätigt oder empfängt, jede von ihm verwendete App zu verfolgen, alle seine Fotos zu scannen, seine Dateien und Kalenderereignisse anzusehen, alle seine Passwörter zu protokollieren und vieles mehr. Dies sind Daten, auf die Apple selbst keinen Zugriff gewährt, um den Benutzern den größtmöglichen Schutz zu bieten.

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