Bundeskartellamt kritisiert Apples „App Tracking Transparency“

| 15:30 Uhr | 0 Kommentare

Das Bundeskartellamt hat Apples „App Tracking Transparency Framework“ (ATTF) genau unter die Lupe genommen und Bedenken geäußert. Worum geht es? Kurz gesagt, die deutschen Wettbewerbshüter vermuten, dass Apple sich mit dieser Datenschutzfunktion selbst Vorteile verschafft, während Wettbewerber benachteiligt werden. Und das könnte gegen deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen.

Drei Aspekte werden besonders kritisiert

Apple führt seit iOS 14.5 eine klare Linie: Apps dürfen Nutzer nicht ohne deren Zustimmung tracken. Tracking ermöglicht es zum Beispiel Werbetreibenden oder App-Publishern, über Webseiten und Apps hinweg personalisierte Werbung auszuspielen oder Nutzerdaten für andere Zwecke zu erheben und zu nutzen. Diese Möglichkeiten können insbesondere für Anbieter von Dritt-Apps eine hohe Relevanz haben, wenn sie auf Geschäftsmodelle setzen, bei denen Apps kostenlos, aber dafür werbefinanziert verfügbar gemacht werden.

Beim ersten Start einer App taucht die bekannte „Tracking erlauben?“-Abfrage auf. Nutzer haben die Wahl, ob sie die Nachverfolgung zulassen oder nicht. Prinzipiell eine gute Sache für den Datenschutz – doch das Bundeskartellamt sieht hinter der Umsetzung eine unfaire Marktstrategie von Apple.

Drei Aspekte sind den Wettbewerbshütern besonders aufgefallen:

  1. Tracking-Definition zugunsten von Apple: Apple definiert „Tracking“ so, dass es nur die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung betrifft. Sprich: Drittanbieter-Apps werden stark eingeschränkt, Apple selbst kann innerhalb seines Ökosystems aber weiter Nutzerdaten verwerten. Wobei nicht gesagt ist, dass Apple dies macht.
  2. Unterschiedliche Einwilligungsprozesse: Während Drittanbieter-Apps bis zu vier verschiedene Abfragefenster durchlaufen müssen, macht es Apple seinen eigenen Apps einfacher. Hier sind es maximal zwei Abfragen.
  3. Psychologische Beeinflussung der Nutzer: Die Gestaltung der Apple-eigenen Abfragefenster ist angeblich so optimiert, dass Nutzer eher dazu geneigt sind, Apple das Tracking zu erlauben. Drittanbieter haben weniger Gestaltungsspielraum und dadurch laut dem Bundeskartellamt schlechtere Chancen, eine Einwilligung zu erhalten.

Apple hat nun die Möglichkeit, Stellung zu diesen Vorwürfen zu nehmen. Sollte das Bundeskartellamt zu dem Schluss kommen, dass Apple hier gegen deutsches oder europäisches Recht verstößt, könnten strenge Auflagen oder sogar Strafzahlungen folgen.

Kategorie: Apple

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