Die Verbraucherzentrale NRW mahnte Disney+ erfolgreich ab, weil der Streamingdienst zahlende Kunden unrechtmäßig von ihren bereits bezahlten Abonnements ausschloss. In Zukunft darf Disney+ keine technischen Hürden mehr einsetzen, die Kunden den Zugriff auf bereits bezahlte Inhalte verwehren.

Blockade vor Abo-Ende
Das Problem entstand im Zuge der letzten Preiserhöhungen. Disney+ konfrontierte Bestandskunden mit einem Pop-up, das nur drei Optionen zuließ: der Preiserhöhung zustimmen, den Tarif herabstufen oder sofort kündigen. Wer sich nicht sofort entschied, verlor den Zugang zum bereits bezahlten Service.
Die Verbraucherzentrale NRW bewertete das Vorgehen als rechtswidrig, da Kunden durch technische Barrieren zur Annahme von Vertragsänderungen gedrängt wurden. Solche Zwangsmethoden verstoßen gegen geltendes Verbraucherrecht.
Disney+ reagierte ohne langes Zögern. Statt einen kostspieligen Rechtsstreit zu riskieren, unterzeichnete der Konzern freiwillig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Bis spätestens 31. Mai 2025 muss die umstrittene Praxis vollständig eingestellt werden.
Preiserhöhungen bei Disney+
Disney+ hatte seine Preise zuletzt im Oktober 2024 angehoben. Das werbefreie Premium-Abo kostet seitdem 13,99 Euro monatlich statt der bisherigen 11,99 Euro. Auch das Standard-Abo ohne Werbung wurde teurer und kostet mittlerweile 9,99 Euro (anstatt 8,99 Euro). Lediglich die günstigste Variante mit Werbung blieb bei 5,99 Euro pro Monat unverändert.
Parallel zu den Preiserhöhungen hat Disney+ seine Richtlinien verschärft. Seit Herbst 2024 geht der Anbieter aktiv gegen Account-Sharing vor. Wer seinen Zugang mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts teilen möchte, muss einen Aufpreis zahlen.
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