Apple stoppt langjährige App Store Sammelklage

| 7:07 Uhr | 1 Kommentar

Wie MacRumors berichtet, kann Apple in den USA einen wichtigen juristischen Erfolg verbuchen. Eine Kartellklage aus dem Jahr 2011, die dem Unternehmen ein Monopol im App Store vorwarf, ist praktisch gescheitert. So entzog eine US-Richterin dem Fall die Zulassung als Sammelklage, wodurch die Klägergemeinschaft vorerst mit leeren Händen dasteht.

Ein jahrzehntelanger Rechtsstreit

Der Fall blickt auf eine beachtliche Odyssee zurück. Seit 2011 warfen die Kläger Apple vor, durch die strikte Kontrolle des App Store und die Weigerung, externe Downloads zuzulassen, ein Monopol zu betreiben. Die Klage wanderte über ein Jahrzehnt durch diverse Instanzen, landete zwischenzeitlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA und wurde von dort wieder an eine niedrigere Instanz zurückverwiesen.

Nun setzte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, die den Fall seit 2012 betreut, den entscheidenden Schlusspunkt. Sie beschloss die sogenannte Dezertifizierung. Für die Kläger bedeutet dies, dass sie nicht mehr gemeinsam im Namen aller iPhone-Nutzer klagen können. Stattdessen müsste nun jeder Betroffene den mühsamen Weg einer Einzelklage gehen, was als unwahrscheinlich gilt.

Der entscheidende Fehler der Kläger

Dass sich das Verfahren derart in die Länge zog, lag vor allem an einem zentralen Punkt. Die Kläger taten sich außergewöhnlich schwer, einen kollektiven Schaden für alle Verbraucher nachzuweisen. Sie benötigten eine belastbare Methode, um die Anzahl der Geschädigten zuverlässig zu berechnen.

Im Jahr 2023 sah es kurzzeitig nach einem Durchbruch für sie aus. Das Gericht ließ ein Gutachten zu, das genau diese Methode versprach. Richterin Rogers erteilte der Sammelklage daraufhin ihren Segen, knüpfte diesen jedoch an eine klare Bedingung. Die Kläger müssten das theoretische Modell auch praktisch mit validen Daten füttern.

Genau an dieser Hürde scheiterten sie. Der beauftragte Gutachter lieferte eine fehlerhafte Datenanalyse. In der Urteilsbegründung fand die Richterin deutliche Worte. Der Gutachter sei „nicht qualifiziert“ gewesen, seine Methoden „nicht zuverlässig“ und er habe sie auch „nicht zuverlässig angewendet“. Damit war das Gutachten wertlos und der kollektive Schaden nicht mehr nachweisbar.

Apples Sieg und die Folgen

Apple nutzte die Steilvorlage und beantragte umgehend die Abweisung des Gutachtens sowie die Dezertifizierung der Klage. Die Richterin gab beiden Anträgen statt.

Das Unternehmen kommentierte die Entscheidung erfreut. Man werde weiterhin in einen sicheren App Store investieren, der Entwicklern großartige Möglichkeiten biete. Für Apple ist dieser Sieg ein wichtiger Erfolg, der die viel kritisierte „Walled Garden“ Strategie zumindest in diesem Verfahren absichert. Obwohl die Kläger noch Berufung einlegen wollen, sind die juristischen Hürden für sie nach diesem Rückschlag kaum noch zu überwinden.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Gast1

    Na das passt ja !
    Das kann Apple gleich gegen die EU verwenden da ist nämlich der prozentuale Anteil von Apple viel geringer als in den USA . Deshalb könnte man hier auch einige Urteile von Richtern wegen der Marktdominanz kippen. Eine Firma mit 25% Marktanteil ist nicht dominierend eher sind die anderen zu dusselig. Was ist eigentlich mit Spotify? und der Künstlerabgabe .
    Ich will das der App Store wieder geschlossen wird ( kommt eh nur Mist von den anderen Firmen und billiger ist es auch nicht , eher das Gegenteil. ) und die NFC Schnittstelle auch ( hier geht es um massive Sicherheit ).

    29. Okt. 2025 | 9:06 Uhr | Kommentieren

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