Indien verlangt vorinstallierte Regierungs-App auf allen Smartphones

| 21:30 Uhr | 0 Kommentare

Die indische Regierung stellt Apple und andere Smartphone-Hersteller vor eine heikle Aufgabe. So hat das Kommunikationsministerium angeordnet, dass alle Unternehmen innerhalb von 90 Tagen die staatliche App Sanchar Saathi auf sämtlichen neuen Geräten vorinstallieren müssen. Die App lässt sich nicht löschen und ihre Funktionen können vom Nutzer weder deaktiviert noch eingeschränkt werden.

Kampf gegen Betrug

Wie Reuters berichtet, dient Sanchar Saathi offiziell dem Kampf gegen Betrug und Cyberkriminalität. Nutzer können damit verdächtige Aktivitäten melden, verlorene oder gestohlene Geräte sperren und orten lassen sowie die Echtheit von IMEI-Nummern überprüfen. Letzteres soll verhindern, dass gestohlene Smartphones mit gefälschten Identifikationsnummern weiterverwendet werden. Zusätzlich informiert die App über Regierungsinitiativen und ermöglicht das Melden internationaler Spam-Anrufe.

Datenschutz bleibt ein kritischer Punkt

Die App enthält umfangreiche Tracking-Funktionen unter staatlicher Kontrolle. Für Nutzer ergeben sich daraus erhebliche Fragen bezüglich der Privatsphäre und Sicherheit. Auch Geräte, die sich bereits in der Lieferkette befinden, sollen die App per Software-Update erhalten.

In Indien dominieren Android-Geräte den Markt, doch Apple arbeitet intensiv daran, seinen Anteil zu vergrößern. Das Unternehmen hat bisher noch nie einer Regierungsanforderung für eine vollständig vorinstallierte App zugestimmt. Analysten von Counterpoint Research erwarten daher, dass Apple einen Kompromiss anstrebt.

Denkbar ist es, dass Apple vorschlägt, Nutzer lediglich über die App zu informieren, statt sie fest zu installieren. Die Regierung müsste einer solchen Alternative jedoch gesondert zustimmen. Zumindest in Russland konnte Apple ein vergleichbares Modell anwenden. Dort werden iPhone-Nutzer während der Einrichtung auf staatlich empfohlene Apps hingewiesen, können die Installation jedoch ablehnen.

Kategorie: iPhone

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