„App Tracking Transparency“: Apple reagiert auf Kritik des Kartellamts und legt Lösungsvorschläge vor

| 21:30 Uhr | 1 Kommentar

Das Bundeskartellamt hatte im Februar 2025 Bedenken gegen Apples „App Tracking Transparency“-Framework geäußert. Nun bewegt sich etwas. Apple hat Lösungsvorschläge eingereicht, die das Amt jetzt in einem Markttest überprüfen lässt.

Worum es bei dem Verfahren geht

Seit iOS 14.5 müssen Apps im Rahmen der „App Tracking Transparency“ (ATT) ihre Nutzer um Erlaubnis bitten, bevor die Apps die Aktivitäten der Nutzer verfolgen dürfen. Beim ersten Start erscheint das bekannte Abfragefenster mit der Frage, ob das Tracking erlaubt werden soll. Das ist grundsätzlich ein Gewinn für den Datenschutz. Das Bundeskartellamt sieht in der konkreten Umsetzung allerdings eine Bevorzugung von Apples eigenen Diensten gegenüber Drittanbietern.

Der Vorwurf lautet im Kern, dass Apple die Einwilligungsprozesse unterschiedlich gestaltet, je nachdem, ob es sich um eine hauseigene oder eine fremde App handelt. Während Drittanbieter-Apps bis zu vier verschiedene Abfragefenster durchlaufen müssen, kommen Apple-Dienste mit maximal zwei Abfragen aus. Zudem seien die Apple-eigenen Fenster so gestaltet, dass Nutzer eher zur Zustimmung neigen. Dabei stört sich das Bundeskartellamt auch daran, dass Drittanbieter weniger Spielraum bei der Gestaltung der Benachrichtigungen haben und dadurch schlechtere Chancen auf eine Einwilligung hätten.

Die vorgeschlagenen Änderungen

Nach intensiven Gesprächen hat Apple nun konkrete Anpassungen vorgeschlagen. Beide zentralen Abfragefenster sollen überarbeitet werden. Sowohl der von Dritt-Apps genutzte ATT-Prompt als auch Apples eigener Prompt sollen künftig neutral gestaltet sein. Sogenannte Dark Patterns, also manipulative Designelemente, will Apple entfernen. Die inhaltliche, sprachliche und optische Gestaltung soll weitgehend angeglichen werden.

Außerdem plant Apple eine Vereinfachung der komplexen Abfragearchitektur für Dritt-Apps. Künftig sollen App-Herausgeber den ATT-Prompt auch nutzen können, um datenschutzrechtliche Einwilligungen für Werbezwecke einzuholen. Dafür stellt Apple verschiedene technische Optionen in Aussicht.

Ein Punkt bleibt strittig

Bei der Messung des Werbeerfolgs zeigt sich Apple weniger kompromissbereit. Diese sogenannte Attribution möchte das Unternehmen weiterhin ohne vorherige Nutzereinwilligung durchführen, was Drittanbieter nicht können. Das Bundeskartellamt bewertet dies kritisch. Im Rahmen des Markttests wird geprüft, ob angesichts der „eingeschränkten Datennutzung durch Apple“ überhaupt ein relevanter Wettbewerbsnachteil für Dritte besteht.

Wie es weitergeht

Der Markttest richtet sich an App-Herausgeber, Verbände der Medien- und Werbewirtschaft sowie an Datenschutzbehörden. Die Ergebnisse fließen in die weitere wettbewerbsrechtliche Prüfung ein. Erst danach entscheidet das Bundeskartellamt, ob Apples Zusagen ausreichen, um die Bedenken auszuräumen.

Kategorie: Apple

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1 Kommentare

  • Klaus

    Was geht es einer App an was ich wo auf meinem Endgerät mache?
    Rein gar nichts. Von daher wird von den meisten dies, gerade bei Drittanbietern, abgelehnt oder geblockt. Ein anderer Dialog, neutraler oder wie auch immer  dies nennen will, wird nichts an der Tatsache ändern.

    03. Dez. 2025 | 3:55 Uhr | Kommentieren

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