Ein US-Berufungsgericht hat eine wichtige Entscheidung im jahrelangen Rechtsstreit zwischen Apple und Epic Games getroffen. Das Urteil erlaubt Apple grundsätzlich, eine angemessene Provision für Käufe zu erheben, die über externe Links in iOS-Apps getätigt werden.

Der Hintergrund des Streits
Seit April dieses Jahres dürfen Entwickler in ihren Apps auf alternative Kaufmöglichkeiten außerhalb des App Store verweisen. Apps wie Spotify können seitdem aktiv für Angebote werben und Kunden direkt auf ihre Webseiten leiten. Bisher durfte Apple für diese externen Käufe keine Provision verlangen. Das wird sich nun ändern.
Was das Gericht entschieden hat
Das Berufungsgericht hob Teile der ursprünglichen Sanktionen gegen Apple auf. Die Richter befanden, dass ein vollständiges Provisionsverbot einer Strafmaßnahme gleichkomme und nicht dem eigentlichen Ziel der ursprünglichen Anordnung entspreche. Statt Apple mit einem vernünftigen Gebührenmodell zur Einhaltung zu bewegen, habe das Bezirksgericht alle Provisionen pauschal verboten.
Allerdings kann Apple nicht sofort mit der Erhebung von Gebühren beginnen. Der Fall wurde an das Bezirksgericht zurückverwiesen, das nun eine angemessene Gebühr festlegen soll. Diese soll die notwendigen Kosten für die Koordination externer Links sowie eine Vergütung für die Nutzung von Apples geistigem Eigentum abdecken. Kosten für Sicherheit und Datenschutz sollen dabei ausdrücklich nicht eingerechnet werden.
Neue Regeln für die Gestaltung von Links
Neben der Gebührenfrage wurden auch andere Aspekte der ursprünglichen Anordnung angepasst. Apple darf künftig verhindern, dass Entwickler externe Links auffälliger gestalten als die hauseigenen Kaufoptionen. Konkret bedeutet das, dass Buttons für externe Käufe nicht größer, nicht häufiger und nicht prominenter platziert sein dürfen als Apples eigene Kaufbuttons. Entwickler müssen aber mindestens die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten erhalten wie Apple selbst.
Apples Verhalten bleibt in der Kritik
Trotz dieser Teilerfolge für Apple bleibt die grundsätzliche Kritik des Gerichts bestehen. Das Berufungsgericht bestätigte, dass Apple die ursprüngliche Anordnung vorsätzlich missachtet hat. Nach dem ersten Urteil hatte Apple statt der üblichen 30 Prozent lediglich 27 Prozent verlangt, wohl wissend, dass Entwickler zusätzlich noch Gebühren für externe Zahlungsdienstleister zahlen müssen. Das Ergebnis war vorhersehbar. Kaum ein Entwickler nutzte Apples Link-Programm, weil es am Ende teurer war als die regulären In-App-Käufe.
Das Gericht stellte fest, dass Apple externe Links „so schwer nutzbar wie möglich“ gemacht habe. Das widerspreche dem Geist der ursprünglichen Anordnung. Die wesentlichen Teile der Verfügung bleiben daher in Kraft. Beide Seiten sollen nun zügig eine angemessene Gebührenstruktur erarbeiten.
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