Googles Suchmonopol: Justizministerium legt Berufung ein und nimmt Apple-Deal ins Visier

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Das US-Justizministerium und mehrere Bundesstaaten geben sich mit dem Google-Urteil vom vergangenen Jahr nicht zufrieden. Damals hatte ein Bundesrichter zwar festgestellt, dass Google illegal ein Suchmonopol aufrechterhalten hat, dem Konzern aber erlaubt, sich weiterhin die Standardsuche auf Apple-Geräten zu sichern. Gegen das Urteil legen die Behörden nun Berufung ein.

Der bisherige Verlauf

Im August 2024 urteilte Richter Amit Mehta, dass Google mit illegalen Mitteln seine Monopolstellung im amerikanischen Suchmaschinenmarkt gefestigt habe. Ein zentraler Punkt seiner Entscheidung waren die exklusiven Vereinbarungen mit Unternehmen wie Apple, die laut Richter erhebliche wettbewerbsverzerrende Auswirkungen hatten.

Nach diesem Grundsatzurteil begann eine einjährige Phase, in der alle Beteiligten ihre Vorstellungen über mögliche Konsequenzen für Google präsentieren konnten. Die Vorschläge reichten von der erzwungenen Abspaltung des Chrome-Browsers bis hin zum vollständigen Verbot exklusiver Vereinbarungen wie jener mit Apple.

In einer dieser Anhörungen sorgte Apples Services-Chef Eddy Cue für Aufsehen, als er die Bedeutung des Google-Deals herunterspielte. Seine These war durchaus gewagt. So erklärte er, dass künstliche Intelligenz die klassische Suche und womöglich sogar das iPhone selbst grundlegend verändern werde. Somit würde die aktuelle Vereinbarung ohnehin bald irrelevant werden.

Die Entscheidung

Im September letzten Jahres verkündete Richter Mehta dann die Konsequenzen, die für Google überraschend glimpflich ausfielen. Vor allem fielen die Kernpunkte für Apple positiv aus. Die Suchpartnerschaft mit Google darf fortbestehen, und Google darf weiterhin für den Status als Standardsuchmaschine in Safari bezahlen. Allerdings darf diese Position nicht mehr exklusiv sein.

Interessant ist auch, was das Urteil für den KI-Bereich bedeutet. Apple behält die Freiheit, andere Assistenten oder Chatbots zu integrieren, selbst wenn Google Search der Standard bleibt. Google darf Apple also nicht daran hindern, Konkurrenzprodukte anzubieten oder zu bewerben.

Google darf entsprechend nicht mehr eine Exklusivität verlangen, höhere Umsatzbeteiligungen an Exklusivbedingungen knüpfen oder Deals für verschiedene Google-Produkte miteinander verknüpfen. Außerdem gilt für alle Standardvereinbarungen nun eine Laufzeitbegrenzung von zwölf Monaten, was Konkurrenten regelmäßig die Chance gibt, Apple ein besseres Angebot zu unterbreiten.

Justizministerium und Bundesstaaten legen Berufung ein

Nachdem Google bereits Berufung eingelegt hatte, folgen nun das US-Justizministerium und vierzehn Bundesstaaten mit einer eigenen Berufung. Darunter befinden sich sowohl demokratisch als auch republikanisch regierte Staaten wie Kalifornien, Texas, Florida und Michigan.

Welche Teile des Urteils die Behörden konkret anfechten wollen, ist noch nicht bekannt. Es liegt jedoch nahe, dass sie versuchen werden, möglichst viele der für Google günstigen Entscheidungen zu kippen. Das könnte auch jene Aspekte betreffen, die Apples Deal mit Google bisher unangetastet ließen.

Google hat sich zu der Berufung bislang nicht geäußert, und auch Apple wird vermutlich schweigen, solange die eigene Vereinbarung nicht direkt zur Debatte steht. Mit einer Entscheidung des Berufungsgerichts ist frühestens Ende dieses Jahres zu rechnen, möglicherweise sogar erst später.

Kategorie: Apple

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